G 7 Gipfel Flug Beschränkung

Flugbeschränkungsgebiet G7 Gipfel        7.   und    8.   JUNI ganztägig

30nm rund um die Ortschaft ELMAU, von GND bis FL125

Verordnung und Verlautbarung folgen noch (zuständig: BMI und BMVLS)

ES SIND KEINE VFR-FLÜGE irgendwelcher ART gestattet ausgenommen Einsatz- und Rettungsflüge!  (d.h. kein Segel/para/hängegleiterflug möglich – einzige Ausnahme: österr. Paragleitermeisterschaft Mayrhofen)

ES GIBT KEINE WEITEREN AUSNAHMEN!       IFR-flüge sind gestattet.

Im Anhang die deutsche Verlautbarung, die bereits veröffentlicht ist (der österr. Teil wurde schon eingezeichnet – es fehlt aber noch die österr. Verlautbarung!).

Flugbeschränkungsgebiet Bilderberg      10  bis 14. Juni

27NM rund um das LIEBHERRHOTEL (nördlich W2)

IFR-Flüge sind gestattet.

VFR-FPLs sind an MCC  LOXWYXYX, LOXWYWYW mitzuadressieren und können nach Freigabe durch MCC abgeflogen werden. Wie und ob Segelflüge in diese Regelung passen muss ich noch klären!)

Kontrollverfahren der LOWI zugeordneten Lufträume bleiben gleich aber nach Ausflug aus LOWI-AREA (luftraum Klasse D)  ist  Kontakt mit MCC aufzunehmen.

Vor Einflug in LOWI-AREA ist ebenfalls mit MCC Kontakt aufzunehmen.

Verlautbarungen und FREQ., die zu kontaktieren sein wird, werden noch verlautbart.

Mfg   Wieser Michael   Leiter Flugverkehrskontrollstelle Innsbruck