Änderung der Luftverkehrsregeln vom Juni 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie haben wir den Entwurf einer Verordnung erhalten, mit der die Luftverkehrsregeln 2014 geändert werden.

Mit dem vorliegenden Entwurf einer Novelle der Luftverkehrsregeln soll ein eigener Anhang E für Ausnahmen von der Pflicht zur Flugplanabgabe bei grenzüberschreitenden Flügen eingeführt werden. Inhaltlich sollen die bisher nur in luftfahrtüblicher Weise verlautbarten Ausnahmen beibehalten und weitere Ausnahmen eingeführt werden. Bisher waren Einflüge in den österreichischen Luftraum der Klasse E und G mit kraftangetriebenen Luftfahrzeugen (Fläche, Hubschrauber und Tragschrauber) lediglich aus Deutschland kommend ohne Abgabe eines Flugplanes zulässig. Nun sollen Einflüge nach Sichtflugregeln in den Luftraum E und G aus sämtlichen Nachbarstaaten ohne Flugplanabgabe zulässig sein, sofern ein aktivierter Transponder mitgeführt wird.

Mit der Novelle sollen außerdem Redaktionsversehen korrigiert und Anpassungen aufgrund der Vollzugspraxis vorgenommen werden: Neben den sonstigen Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung für Luftfahrzeuge für das Flugbeschränkungsgebiet Wien soll der Flug nunmehr entweder öffentlichen Interesse dienen oder es soll sich um einen Flug handeln, dessen Zweck ansonsten nicht erreicht werden kann. Was den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge der Klasse 1 im Flugbeschränkungsgebiet Wien betrifft, sollen neben gewerblichen Luftbild- und Vermessungsflügen nun auch gewerbliche Inspektionsflüge für die grundsätzliche Möglichkeit der Ausnahmebewilligung vorgesehen werden.