Drachen und Paragleiter Flugschulen in Österreich und alle Fliegerärztlichen Sachverständige.

Du weißt ja …

 

Hier findest Du alle offiziell ÖaeC genehmigten Flugschulen in Österreich –

 

https://aeroclub.at/uploads/download/OeAeC_FAA_ato_HPG_001_i012_haenge_paragleiterschulen.pdf

 

Desweiteren gibt es in den oben aufgeführten Ausbildungs Unternehmen insgesamt  5  Flugschulen welche auch Motorisierte Drachen und Pargleiter Ausbildungen durchführen dürfen.

 

Hier findest Du alle von der ACG – zugelassenen  Fliegerärztlichen Sachverständige in Österreich –

 

https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/ac/data/dokumente/DC_LFA_AMS_003_2018-12-12_1512331.pdf

 

 

 

 

Sicherheits Mitteilungen

Wichtige Sicherheitsmitteilungen auf dhv.de
Die folgenden Sicherheitsmitteilungen wurden auf dhv.de veröffentlicht.
Für ältere Sicherheitsmitteilungen siehe die Sicherheitsseiten auf dhv.de.
Sicherheitsmitteilung:
Gurtzeug für Hängegleiter SKYLINE ZERO DRAG/ZERO DRAG RACER DHV 03-0112-01
08.01.2019
Bei Hängegleiter-Gurtzeugen des Herstellers SKYLINE Flight Gear mit der Musterprüfnummer DHV-03-0112-01 sind in der Serienproduktion bauliche Veränderungen am Rettungsgeräte-Container vorgenommen worden, die dem mustergeprüften Zustand nicht entsprechen. Betroffen sind Rettungsgeräte-Container mi…mehr …
Sicherheitsmitteilung:
Lightness 3
08.01.2019
Der Hersteller Advance hat eine Sicherheitsmitteilung zu seinem Gleitschirm-Gurtzeug Lightness 3 veröffentlicht . Betroffen ist eine erste Serie der Gurtzeuge aus 2018. Hier kann es unter Umständen zu einer erschwerten Auslösung des Rettungsgerätes kommen.. Advance Safety Advisory.mehr …
Im Serviceportal des DHV kannst Du Dein Newsletter-Abo einsehen und ändern:
http://www.dhv.de/db2/index.php?id=ml_subscription

Mit Wirkung vom 20. Dezember 2018 gab es eine Änderung der LVR

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2018 Ausgegeben am 20. Dezember 2018 Teil II 357. Verordnung: Änderung der Luftverkehrsregeln 2014
357. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie sowie des Bundesministers für Landesverteidigung, mit der die Luftverkehrsregeln 2014 geändert werden Auf Grund der §§ 3, 4, 5, 120a, 121 und 124 des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 92/2017 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2017, wird  1. hinsichtlich der §§ 42 und 43 sowie der Anhänge C mit Ausnahme der Bestimmungen über die Festlegung von Luftraumklassifizierungen und D der Verordnung vom Bundesminister für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie  2. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Verordnung vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung verordnet: Die Luftverkehrsregeln 2014, BGBl. II Nr. 297/2014, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 68/2017, werden wie folgt geändert:
Mehr dazu unter folgenden Link – http://newsletter.wko.at/sys/r.aspx?sub=ieRmi_2fwnqZ&tid=0-cPtC3-1o0IL7&link=7uPs&mid=7ae1ef95

70 % aller Unfälle passieren in der Freizeit

Lieber AIR&MORE Kunde,
die letzten Jahre haben uns eines wieder klar vor Augen geführt:

Fliegen ist schön, kann manchmal aber auch ins Auge gehen. In Zeiten wachsender Risikobereitschaft wächst leider auch die Anzahl folgenreicher Flug-Unfälle. Und ob nun durch ein eigenes Missgeschick oder ein unglückliches Zusammenspiel: die Konsequenzen bleiben selten nur beim Piloten selbst. Meist betrifft der harte Aufprall am Boden der Realität auch die ganze Familie.

Denn
70 % aller Unfälle passieren in der Freizeit
und genau hier zahlt der Staat keinerlei Rente!
Langwierige Unfallfolgen, Bergekosten oder gar Invalidität gefährden damit die gesamte Existenz. Nicht nur die eigene, sondern auch jene von Partner/in und Kindern.

Der Konsumentenschutz betrachtet deshalb private Unfallversicherungen als unverzichtbares Must-Have. Nicht nur in der Freizeit, sondern auch im Beruf!

Der richtige Unfallschutz bedeutet also Existenzsicherung. Dies umso mehr, wenn Flugsportarten ausgeübt werden.

Aber Achtung:

Herkömmliche Unfallversicherungen decken das Flugrisiko nicht ab!


Nur eine All-in-One Unfallversicherung für Beruf, Freizeit UND Flug bietet Deckung in allen Lebensbereichen. Das AIR&MORE Team hat hier für seine Kunden wie immer die günstigsten Tarife im deutschsprachigen Raum erarbeitet. Alle Tarife und nähere Informationen findest Du auf

www.airandmore.at/musthave

Dein AIR&MORE Team.