Windräder nun auch in Osttirol.

Nur wenige wissen vom Problem Windräder und dem Flugsport –

Hallo Bruno,

wie ich zufällig den Medien entnehme, soll auf der Hochalm Compedal (46°48’26“ N 12°36’31“ E) bei Assling im Pustertal ein Windkraftanlagenpark entstehen. An sich eine gute Idee zur regionalen Energiegewinnung und Selbstversorgung.

Allerdings sehe ich in der geplanten Größe, Anzahl und Anordnung der Windräder ein Problem für das beliebte Streckenfluggebiet. Offensichtlich sind wir bei der Planung durch das Elektrowerk Assling (EWA) nicht berücksichtigt worden.

Laut Beschreibung und publizierten Bildern der EWA sollen auf dem Bergrücken zwischen der Hochfläche Assling und Reisachspitze sieben je 180m (Nabenhöhe?) hohe Windräder nahezu in einer Reihe aufgestellt werden. Diese wären wie eine Wand ein schwer zu umfliegendes Hindernis für uns Drachenflieger und Paragleiter. Durch die Anordnung, Bauhöhe und nötige Sicherheitsabstände (mind. 100m) ist ein Durchfliegen zwischen den Windrädern nicht sicher möglich.

Ein Überfliegen oder nördliches Umfliegen ist wegen der oft aufliegenden Wolkenbasis nicht möglich (Sichtflug). Bleibt nur das Ausweichen talseitig. Da aber zum Hochstein und Rieder Gampen ein weiter Talsprung überwunden werden muss, ist durch den längeren Flugweg der nächste Thermikanschluss nicht sicher und ein vorzeitiges Ende des Fluges mit Landung im Tal die Folge. Ebenso muss mit Turbulenzen im Lee der Rotoren abhängig von Windstärke und -richtung gerechnet werden.

Je nach Wetterbedingungen sind die Masten der Windräder für alle Piloten schwer erkennbar. Weiße Masten sind vor schneebedeckten Bergen kaum sichtbar. Im Sommer können tiefbasige Wolken Teile des Windrades verbergen. Beides kann zu Kollisionen führen. Dies macht eine markante Farbgebung der Masten und Rotorblätter sowie Signalleuchten erforderlich.

Sollte der geplante Windpark die Streckenflüge im Pustertal blockieren, hätte dies weitreichende Auswirkungen für die Luftsportler, ansässigen Flugschulen und den Tourismus in der gesamten Region von Lienz, Greifenburg, Sillian, Bruneck und darüber hinaus.

Alternative Möglichkeiten:
1. Anzahl der Windräder stark reduzieren. Ein Umfliegen einzeln stehender Windräder ist deutlich einfacher.
2. Standorte Richtung Norden, Zarspitze verlegen. So bleiben die thermischen Aufwindquellen an den nach Süden ausgerichteten Bergflanken weiter für Flieger nutzbar. Zudem sind so die Windräder aus dem Tal weniger sichtbar.
3. Sollen für die Stromerzeugung auch Talwinde genutzt werden, wäre ein Standort im Talboden sinnvoll. Hat aber Auswirkung auf Helikopterflüge der Bergrettung und Polizei ins Pustertal bei tiefer Bewölkung.

Wie siehst du das Projekt in Assling?

Am Sonntag, 7. April soll in Assling eine Infoveranstaltung der EWA stattfinden. Vielleicht sind dort mehr Details zu erfahren.

Mit fliegerischen Grüßen
Werner Schneider

Quellen:
https://www.ewa.at
https://www.dolomitenstadt.at/2024/03/23/nach-widerstand-infoevent-fuer-windpark-assling/
https://thermal.kk7.ch/#46.8,12.6,11  (Skyways)
https://www.dhv.de/piloteninfos/gelaende-luftraum-natur/fluggelaendeflugbetrieb/flugbetrieb/windkraftanlagen-und-fluggelaende/auswirkungen-auf-drachengleitschirm/  (Sicherheitsabstände, Turbulenzen)

Anbei noch ein Bild erstellt mit Google Earth, XC Contest Streckenflügen und Windradstandorten aus Bildern der EWA entnommen. Markierter Bereich = Sicherheitsabstand bei angenommenem Rotorradius von 60m, Turbulenzbereich im Lee der Rotoren nicht berücksichtigt.

Verwall ist mit ca. 120 km² das größte Schutzgebiet Vorarlbergs.

Naturschutzgebiet „Verwall“ im Gespräch

Mindestflughöhe in Schutzgebiet „Verwall“ sorgt für Diskussion:

In Vorarlbergs größtem Naturschutzgebiet Verwall werden die Naturschutzbestimmungen verschärft. Die Vorarlberger Landesregierung hat einstimmig beschlossen, dass Gleitschirmflieger in dem Gebiet künftig eine Mindestflughöhe von 300 Metern einhalten müssen. Die Landessektion der Gleitschirmflieger will die Entscheidung vor Gericht bekämpfen.

Gleitschirmflüge werden laut der Verordnung der Landesregierung im Vorarlberger Naturpark Verwall nur noch mit Einschränkungen möglich sein. Künftig muss dort eine Mindestflughöhe von 300 Metern eingehalten werden. Das sorgt für Unmut unter den Gleitschirmpiloten. Es sei unverständlich, warum man in dem Gebiet neue Regeln befolgen müsse, heißt es bei der Landessektion der Gleitschirmpiloten in Vorarlberg.

Zudem sei man völlig überrascht worden, so Simon Pavlovic von der Landessektion. Das betroffene Gebiet könne so nicht mehr angeflogen werden. „Das wäre eine Katastrophe für den Vorarlberger Gleitschirmsport, aber auch für den Tourismus und die Betriebe, die vom Gleitschirm-Tourismus abhängig sind“, so Pavlovic.

Hanno THURNHER Der Wiegensee gehört zum Natura-2000-Gebiet Verwall. Er wurde 2021 in der ORF-Sendung „9 Plätze – 9 Schätze“ zum schönsten PORF Moorlandschaft Wiegensee

Hanno THURNHER

Zadra: EU verlangt Nachweise über Schutz

Die Vorarlberger Landesregierung hat die Mindestflughöhe einstimmig beschlossen. Immer mehr Freizeitsportler seien in dem Naturpark unterwegs, sagte Landesrat Daniel Zadra (Grüne) – im Winter zum Beispiel Variantenfahrer. Und auch die EU verlange, dass die Schutzziele eingehalten würden. „Das ist ein Natura-2000-Schutzgebiet und dementsprechend müssen wir auch der EU-Kommission nachweisen, welche Schritte wir setzen, dass dieses Gebiet geschützt wird“, so Zadra. Es gebe auch Schutzgebiete in Österreich, in denen ein komplettes Flugverbot bestehe, betonte der Landesrat.

„Keine Gutachten“

Die Gleitschirmflieger wollen die Verordnung nicht hinnehmen und vor Gericht ziehen. „Unser Sport ist gemäß Verfassung ein Grundrecht. Und im Falle des Verwalls gibt es keine Studien, keine Gutachten und keine Fachmeinungen, die irgendeinen negativen Einfluss von unserem Sport unterstreichen oder beweisen“, so Pavlovic.

Das Natura-2000-Gebiet Verwall ist mit ca. 120 km² das größte Schutzgebiet Vorarlbergs und größer als vier der sechs österreichischen Nationalparks. Es umfasst den Vorarlberger Anteil der Verwall-Gruppe im Montafon und im Klostertal. Die Verwall-Gruppe als Gebirgszug reicht dagegen bis Landeck in Tirol.

red, vorarlberg.ORF.at 

Aus <https://vorarlberg.orf.at/stories/3250339/>

In der Causa „Verwall“ zum Nachdenken:

Es wurde im Vorfeld wahrscheinlich einiges unterlassen um sich in der Causa National Park „Verwall“ das nötige Gehör zu verschaffen um somit nicht vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. Hier wären zum Beispiel –

die Piloten und Vereine vor Ort,

die Gewebe Betriebe (Flugschulen, Tandem Unternehmen,) im Lande Vorarlberg

die Wirtschaftskammer Vorarlberg

die Tourismus Verbände im Land Vorarlberg

der ÖaeC Landesverband Vorarlberg

die Abteilung Luftfahrt vom Land Vorarlberg

und zu guter letzt der Österreichische Aero Club als der einzige Interessensvertreter für Hänge und Paragleiter in Österreich

gefordert gewesen, bereits im Vorfeld politisch aktiv zu werden. Fehlendes Lobbying, fehlendes Interesse vieler Betroffenen selbst aktiv zu werden. So hätte man schon vorweg geeignete Alternativen dazu vorschlagen müssen, Inaktivität der Verantwortlichen Interessenvertreter der Piloten im Lande und so kommt es wie es kommen muss. Möchte hier nicht vergessen zu erwähnen dass es sehr wohl im Lande auch Einzelkämpfer gibt die schon über viele Jahre hinweg aktiv sind.

Erst Mitte März 2024 wurde ich auf Grund eines Zeitungsartikel auf die Causa „Verwall“ aufmerksam und wurde auch sofort aktiv, um noch zu retten was zu retten ist.

ÖaeC Landesverbands Obmann für Vorarlberg Simon Pavlovic, Dr. Dr. Helmut Raffelsberger, Richard Wagner und andere mehr arbeiten bereits daran, die von der Vorarlberger Landes Regierung bereits einstimmig beschlossene Umweltschutzrechtliche Entscheidung aufzuheben. Klar die Möglichkeit besteht aber das wird dauern und geht wo möglich bis zum Verfassungs Gerichtshof – von den anfallenden Kosten erst gar nicht zu reden.

Hier ist nach wie vor der ÖaeC – Bereich Sport als der einzige offizielle Interessensvertreter der Luftfahrt gefordert aktiv zu werden und das sowohl in Juristischer als auch in finanzieller Unterstützung. Ankündigung’s Politik und leere Versprechungen helfen hier nicht wirklich weiter. Die jährliche Erhöhung des Clubbeitrages füllt zwar die Kassen das ist nun mal die Realität und hilft nicht unbedingt den Mitgliedern an der Basis   welche eine kompetente Unterstützung in vielen verschiedenen Belangen dringend benötigen.

Fakt ist – die HG + PG – Piloten vor Ort aber auch Gastflieger werden die Tragweite zu spüren bekommen, aber auch Varianten Schifahrer,  Mountain Biker, Drohnenflieger und andere mehr sind hier ebenfalls davon betroffen. Welche Auswirkungen dieser Beschluss für die Luftfahrt auf andere Bundesländer haben wird bleibt vorerst noch offen – spätestens bei einer der nächsten Treffen der Landeshauptmänner / Frauen wird man mehr erfahren.

Du weißt ja …   – wer in der Demokratie einschläft – wacht in der Diktatur auf –

“Der erste Gleitschirmflug in Gaza in der Geschichte“.

JNS) Der deutsche Diplomat Sven Kühn von Burgsdorff, der in den vergangenen vier Jahren die Europäische Union in Judäa, Samaria und dem Gazastreifen vertrat, unternahm diese Woche einen Gleitschirmflug vor der Küste des Gazastreifens, um auf ein “freies Palästina” aufmerksam zu machen – möglicherweise unter Verletzung israelischer Vorschriften.

“Zum ersten Mal im Himmel des Gazastreifens gleitet der EU-Vertreter am Strand für Gaza und Palästina”, verkündete die europäische Vertretung in Jerusalem am Montag in einem Facebook-Post, der Bilder von Burgsdorffs Flug über das Mittelmeer enthielt.

“Der erste Gleitschirmflug in Gaza in der Geschichte. Was sagt uns das?”, sagte der Gesandte nach der Veranstaltung gegenüber der Nachrichtenagentur Wafa der Palästinensischen Autonomiebehörde. “Man kann hier fliegen. Man kann Kajak fahren, reiten, schwimmen, surfen – alles ist in Gaza möglich. Sobald man ein freies Palästina, ein freies Gaza hat, kann man genau das Gleiche tun.”

In einer Erklärung an JNS bezeichnete ein Sprecher des israelischen Außenministeriums die Aktion als “eine weitere provokative Aktion des Leiters des Büros für technische Hilfe der EU”.

Von Burgsdorff habe “vor langer Zeit vergessen, dass er die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten vertritt, und vertritt weiterhin das palästinensische Narrativ und ist ein Propagandawerkzeug in den Händen der Terrororganisationen, die Gaza kontrollieren”, fügte er hinzu.

Der EU-Abgeordnete Bert-Jan Ruissen, stellvertretender Vorsitzender der Parlamentsdelegation für die Beziehungen zu Israel, nannte es ebenfalls eine “Provokation, die eines Diplomaten unwürdig ist”. Ruissen erklärte, er werde “so bald wie möglich” parlamentarische Anfragen an den EU-Außenpolitikchef Joseph Borrell richten.

Im Rahmen des Osloer Abkommens zwischen Israel und der PLO in den 1990er Jahren wurde vereinbart, dass Israel die volle Kontrolle über den Luftraum des Gazastreifens behält. Im Jahr 2009 verhängten Israel und Ägypten eine Land- und Seeblockade über das Gebiet, um die von der Hamas eingeführten Waffen zu reduzieren.

Als Reaktion auf die Versuche der Terrororganisation, für zivile Zwecke bestimmtes Material zu missbrauchen, hat Israel zusätzliche Beschränkungen für die Einfuhr sogenannter Dual-Use-Güter eingeführt. “Fallschirme, Windsurfer und Modellflugzeuge” sowie andere Fluggeräte, die nicht von Motoren angetrieben werden”, dürfen in der Regel nur mit einer Sondergenehmigung nach Gaza eingeführt werden.

Auf Nachfrage von Reuters bestätigte ein Sprecher der EU-Delegation bei den Palästinensern, der Gleitschirm gehöre von Burgsdorff, und deutete an, es sei dem Diplomaten gelungen, ihn an der Grenzsicherung vorbeizubringen. Er sei mindestens fünf Minuten lang 50 Meter hoch in der Luft gewesen, so der Sprecher und fügte hinzu, Israel sei nicht informiert worden, da es sich um eine “rein lokale und sportliche Aktivität” gehandelt habe.

Der Sprecher erläuterte nicht, was von Burgsdorff mit einem “freien Palästina” meinte. Die Europäische Union erkennt einen palästinensischen Staat nicht an, obwohl einige ihrer 27 Mitgliedsstaaten dies tun.

JNS hat sich an das EU-Büro gewandt, um eine Klarstellung zu von Burgsdorffs Äußerungen zu erhalten.

Es ist alles Palästina

Von Burgsdorffs Besuch in der Küstenenklave, der am Montag zu Ende ging, markierte das Ende seiner Tätigkeit in der Region. Während seiner fast vierjährigen Amtszeit griff der Diplomat den jüdischen Staat regelmäßig an.

Anfang dieses Monats kritisierte der EU-Vertreter die israelischen Verteidigungskräfte wegen der “Unverhältnismäßigkeit” ihrer jüngsten Anti-Terror-Operation in Dschenin, die seiner Meinung nach gegen internationales Recht verstieß.

Im Mai sagte von Burgsdorff bei einem Besuch in Samaria: “Es gibt keine Gebiete B und C, das ist alles Palästina”. Die Gebiete A, B und C sind drei Verwaltungszonen in Judäa und Samaria, die im Rahmen des Osloer Abkommens eingerichtet wurden, das von Brüssel als Eckpfeiler des israelisch-palästinensischen Friedensprozesses angesehen wird.

Letztes Jahr, inmitten einer Welle von tödlichen Anschlägen, gab von Burgsdorff scheinbar Israel die Schuld am arabischen Terrorismus. “Was glauben Sie, wie sich ein [palästinensisches] Kind fühlt, das sieht, wie die Häuser seiner Eltern, seiner Brüder und Schwestern zerstört werden, weil er oder sie ein mutmaßlicher oder tatsächlicher Terrorist war”, soll er auf einer Konferenz in Jerusalem gesagt haben. “Was für ein Hass wird in diesem Kind brennen? Was glauben Sie, was passieren wird?”

Während eines Empfangs im PLO-Hauptquartier in Ramallah am Dienstag verlieh Palästinenserchef Mahmud Abbas von Burgsdorff die Medaille “Stern von Jerusalem”. Abbas lobte von Burgsdorffs Bemühungen, “das palästinensische Volk und seinen gerechten Kampf für seine Freiheit und Unabhängigkeit zu unterstützen”, heißt es in einer Erklärung.

DHV – Sicherheits Miteilungen August 2023

Die folgenden Sicherheitsmitteilungen wurden auf dhv.de veröffentlicht.
Für ältere Sicherheitsmitteilungen siehe die Sicherheitsseiten auf dhv.de.
  Warnung:
Rettungsgerät für Gleitschirm

Second Chance 94 DHV GS-02-0002-88,
Second Chance 86 DHV GS-02-0003-88,
Second Chance 118 DHV GS-02-0012-90

CHARLY DIAMONDcross
100 / 125 / 160 / 220 Basic
100 / 125 / 160 ST
160 / 220 ST Tandem
125 / 160 / 220 HG

KORTEL Krisis Karré
100 / 125 / 160 / 220

MAC PARA Houston
125 / 160

30.08.2023 Die Hersteller der oben aufgeführten Rettungsgeräte empfehlen einen Austausch des Innencontainers. Der Austausch ist keine zwingende Maßnahme, aber eine dringende Empfehlung. Die Öffnungssicherheit der Rettungsgeräte wird dadurch verbessert. Die Rettungsgeräte behalten aber auch mit den bestehend…mehr …  
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https://www.dhv.de/db2/index.php?id=ml_subscription

Liebe Flugsportler : innen und Aero-Club Community,

Wien, am 10. Juli 2023

zur Halbzeit von 2023 informiere ich Euch wie gewohnt über den Zwischenstand von Projekten, die von zentraler Bedeutung für die Interessenvertretung, den Sportverband und die FAA-Behörde sind. Der Aero-Club versucht diese Vorhaben effizient und zukunftstauglich im Sinne seiner Mitglieder zu lösen. Nicht immer läuft alles plangemäß: einiges ist in Umsetzung – anderes braucht leider viel Geduld und zielorientierte, taktische Verhandlungen.


Finanzierungsvertrag des Bundes mit dem Aero-Club als Erfolgsgeschichte in die Verlängerung ?
Mit den zuständigen Bundesminister:innen bin ich bezüglich der Verlängerung der Finanzierung des Aero-Clubs für die FAA-Aufgaben in ständiger Abstimmung. Mit viel Überzeugungsarbeit haben wir erstmalig in der Geschichte des Aero- Clubs eine Sonderfinanzierung der Republik Österreich erhalten, einen Rahmenvertrag über 5 Jahre mit 2,5 Mio Euro Dotierung. Die positive EASA-Auditierung hat Dank dem Einsatz unseres FAA-Teams diesen Weg für alle bestätigt.

Erfreulich: der Finanzierungsvertrag bzw. die Übertragung der Behördenaufgaben an den Aero-Club ist gesetzlich geregelt, sodass wir uns „nur“ über Budgets einigen müssen. In diesem Sinne streben wir eine Verlängerung des für den Aero-Club und seine Mitglieder wichtigen Vertrages an und verhandeln über die Valorisierung der finanziellen Abdeckung. Mit dem BMK ist geplant, noch heuer im Herbstfür weitere 5 Jahre ab 2025 abzuschließen.


Macht die ACG unseren traditionellen Segelflug auf Flughäfen zum Problem? Eine kaum nachvollziehbare, mittlerweile bedrohliche Problematik zeichnet sich mit der Umsetzung einer EU-Verordnung ab, wonach Segelflüge auf Flughäfen einer neuen Regelung unterliegen. Während in Innsbruck und Klagenfurt lokal gute Lösungen rasch und unkompliziert gefunden wurden, haben sich in Graz Probleme durch eine kaum nutzbare Verschiebung der TRA – begründet mit einer von der GA nicht verlangten Sichtflugstrecke – ergeben. Abgesehen davon, dass die Umsetzung der VO viel zu spät und überfallsartig durch die ACG erfolgte, sind Regeln ins Spiel gebracht worden, die nichts mit der VO, sondern eher mit dem Workload der ACG zu tun haben. Nunmehr steht ein „Testverfahren“ bevor, dass auf höchster Ebene zwischen BMK, ACG und Aero-Club begleitet und evaluiert wird.


Die Grazer Segelflug- und Ausbildungvereine haben jedenfalls im ersten Halbjahr 2023 bisher nicht abheben können. Kaum bewältigbare sportliche und finanzielle Probleme sind die Folge, die wir als Aero-Club allein nicht lösen können. Was ändert sich beim Durchfliegen von kontrollierten Lufträume C und D ? Eine interne Ankündigung der ACG betrifft ebenfalls unsere Lufträume. Aufgrund einer EU-Bestimmung werden Durchflüge von kontrollierten Lufträumen der Klasse C/D ab 2024 nicht mehr von WIEN INFO zentral koordiniert, sondern sollen diese Aufgabe die regionalen Flugverkehrskontrollstellen übernehmen. Der Aero-Club als Interessenvertretung geht davon aus, dass Sinn
und Zweck von gesetzlichen Adaptierungen nicht sein kann, Service und Qualität in der Luftfahrt zu beeinträchtigen.


Wir haben daher darauf hingewiesen und im Sinne einer Servicequalität für die General Aviation gefordert, dass die ACG die Ressourcen der Flugverkehrskontrollen anpasst, um künftig unproblematische Durchflüge der kontrollierten Lufträume der Klassen C und D aufgrund von „Überlastungen“ nicht zu gefährden.


Wie steht es um das neue Serviceangebot des Aero-Clubs aufgrund der ZFBO NEU ? Die neue ZFBO
und die ZNV sind bereits angekündigt und sollen nach derzeitigem Stand ab Oktober 2023 verlautbart werden. Die gesetzlichen Regeln für die Flugplätze mit ihren Betriebs-/Einsatzleiter:innen sehen standardisierte, wiederkehrende Schulungen vor, die bis Mitte 2025 umzusetzen sind. Unsere Flugplätze sind – genauso wie wie die Lufträume generell – die Basis der Luftfahrt und für die Sport- und Freizeitluftfahrt ein Zukunftsfaktor. Viele aktuelle Themen spielen sich rund um die Lufträume und Bodeninfrastrukturen ab, weshalb der Aero-Club immer vorne und aktiv dabei sein muss.


In Abstimmung mit dem BMK wollen wir eine effektive, aber effiziente Umsetzung der ZFBO / ZNV anbieten. Deshalb werden die Standards so einfach wie möglich gestaltet und auch vorrangig online angeboten. Der Aero-Club hat sich als Interessenvertetung über eine Task Force mit Carina Chitta bereits auf ein Procedere vorbereitet, das wir in den nächsten Wochen über die Sektion „Flugplätze & Lufträume“ den Flugplatzvertreter:innen und verantwortlichen Funktionär:innen präsentieren werden. Unser Ziel: ein attraktives (mit dem BMK abgestimmtes) Schulungsangebot soll rechtzeitig zur Verlautbarung der ZFBO und ZNV zur Verfügung stehen.


Trotz Vorleistungen des ÖAeC lässt die LVR mit Artikel 15/16 auf sich warten… Der ÖAeC hat sich
bereits im Vorjahr nach Bekanntwerden der Bestimmungen, insbesondere des § 18 Abs. 6 LVR 2014, sofort an das BMK gewandt. Eine Abstimmung zwischen BMK, ACG und ÖAeC zum Thema Artikel 15 und/oder Artikel 16 ergaben, dass für die Modellflugplätze in Kontrollzonen der Artikel 15 UND der Artikel 16 erforderlich sind. Die Umsetzung in der laufenden LVR-Anpassung hat das BMK für Anfang 2023, spätestens aber März 2023 zugesagt. Bis dato ist diese Zusage trotz massiver Interventionen, Schreiben und Gesprächen gemeinsam mit Christian Faymann noch nicht umgesetzt. Es ist nicht nur bedauerlich, sondern für die Community der Modellflieger und für den Aero-Club nicht nachvollziehbar, wie die ACG Bescheide ausstellen und vergebühren kann, wenn rechtlichen Grundlage dafür fehlen.


Es wird daher noch im Juli ein Meeting mit dem Kabinett von Bundesministerin Gewessler geben, um dieses Problem im Sinne der Modellflieger so rasch wie möglich zu lösen. Wir halten Euch gerne am Laufenden und danken den vielen Funktionär:innen, die durch ihren persönlichen Einsatz mit und für die ACG vieles für den Modellflug erreicht haben.


Wo hat der Aero-Club Luft nach oben …..? Der Aero-Club bzw. der Bundesvorstand hat sich das Ziel gesetzt, für die dynamisch wachsende Drohnen-Community ein brauchbares Service zu bieten. Konkret sollen jene zigtausend Pilot:innen, die privat in ihrer Freizeit mit Drohnen (nicht gewerblich oder behördlich bei Einsatzorganisationen) fliegen mit dem Aero-Club eine versierte Anlaufstelle (Versicherung, Rechtsfragen etc.) haben. Die zusätzlichen Aufwendungen fürs Service werden bei einem wachsendem Verband über zusätzliche Mitgliedschaften finanziert.


Die Stabstelle des Präsidiums mit dem Drohnenteam der Sektion MOD hat in den letzten Monaten ein Servicepaket speziell für das private Drohnenfliegen konzipiert, das nun schrittweise umgesetzt und beworben wird. Damit wollen wir den privaten Drohnenfliegern, die Mitglied beim Aero-Club werden wollen (oder bereits in einer der Sektionen des ÖAeC sind), künftig eine spezielle Betreuung bieten – sowohl im Bereich Service (Versicherung, Rechtsfragen und technische Hilfestellungen via FAQs, Andockseite der Homepage und Infoveranstaltungen) als auch im Bereich Sport (Drohne Races wie von der FAI bereits eingerichtet). In den nächsten Tagen wird das Drohnenteam dieses attraktive
Servicepaket als work in progress den Mitgliedern (und jenen, die es noch werden wollen) präsentieren.


Können wir auf U-Space verzichten ? Über unsere internationalen Mitgliedschaften und nunmehr über die
präsidiale Stabsstelle Drohnen verfolgen wir das alle Luftfahrtbranchen betreffende Thema „U-Space“. Es geht um die zukünftige Ausrichtung von Lufträumen, in denen Drohnen und bemannte Luftfahrt sicher nebeneinander fliegen sollen und da in erster Linie um urbane Bereiche. Das Thema hat „abgehoben“ und wird die bemannte Luftfahrt (Motorflieger, Segelflieger, Hänge/Paragleiter, Ballonfahrer) mittelfristig doch stärker befassen.

Die EASA überlegt jedenfalls, die technischen Möglichkeiten zur elektronischen Sichtbarkeit („eConspicuity“) im U-Space auch generell künftig zur besseren Kollisionsvermeidung im bemannten Bereich anzuwenden. Während für Motorflieger bewährte Lösungen vorliegen (ADS-B OUT) wird für alle anderen bemannten Luftfahrer ein neues System namens „ADS-L“ (ADS-B light) angedacht, das entweder via SRD (Short Range Device ähnlich FLARM) oder via Smartphone-App die aktuelle
Position ausstrahlt. Gerade bei ADS-L sind technische und regulatorische Fragen offen, wie auch die Ausweichregeln im zukünftigen Zusammenspiel bemannt/unbemannt, damit die Sicherheit der Luftfahrt gewährleistet bleibt.


Wenn wir auch alle die dynamischen Entwicklungen noch nicht umfassend einschätzen können: ein Aero-Club muss, wie die Flugpioniere vor zig-Jahren, schon aus Vereinszweck an aktuellen Zukunftsthemen einfach aktiv dran bleiben.
Wird der Aero-Club „jünger“ und „digitaler“? Eine Herausforderung ist nach wie vor die Nachwuchsarbeit – nicht nur bei den Pilot:innen sondern auch auf Funktionärsebene. Wir bemühen uns um neue Mitglieder allen voran auch um Führungskräfte, die gerne Schwung in den Flugsport und vor allem in die General Aviation mitbringen. Da haben wir Akzente zu setzen und für alle Seiten attraktiver zu werden.


Unsere „Digitale Agenda“ mit der Ausrichtung auf optimiertes Mitgliederservice wird dazu ein wichtiger Baustein sein. Der externe Auftrag zur Projektumsetzung ist – Dank Christian Faymann und Manfred Kunschitz im Zeit- und Finanzplan – heuer soll dieses System bereits laufen. Gleichzeitig werden wir Personalressourcen dementsprechend ausrichten und anpassen. Details zum Projekt folgen in einer gesonderten Mitgliederinformation demnächst.


Ich hoffe, ihr könnt die „Short Messages“ nutzen – natürlich können wir zu einzelnen Projekten viel mehr berichten. Es gibt – wie immer im Leben – auch bei unseren Projekten pro und contra, aber letztlich steht eine Ausgewogenheit zwischen Sinn, Effizienz und Erreichbarkeit für den Fachverband Aero-Club und seine Mitglieder als die Vertretung der General Aviation insgesamt im Vordergrund. Ich ersuche Euch, das so weiterzutragen und danke allen Mitwirkenden und Unterstützer:innen, allen voran meinen Kollegen im Präsidium, im Bundesvorstand, im Office und in der FAA.


Beste Grüße und viele schöne Flugstunden im zweiten Halbjahr
Präsident Dipl.-Ing. Wolfgang Malik

Gefahr offene Gurte: Kein Start ohne Startcheck!

30.06.2023

In den letzten Monaten waren dem DHV 4 Unfälle wegen unverschlossener Gurtzeug-Schließen gemeldet worden. In drei Fällen hatten die Piloten das Verschließen der Gurte wegen Ablenkung bei den Startvorbereitungen vollständig übersehen.

Verhalten im Notfall:
Im Startlauf, vor dem Abheben: Beim Aufziehen des Gleitschirms wird das ganze Gurtzeug ungewohnt nach oben, zum Oberkörper gezogen. Ein klares Zeichen, dass die Beingurte nicht geschlossen sind. In dem Fall sollte ein direkter Startabbruch erfolgen. Ist dies nicht mehr möglich, Arme nach oben über den Kopf nehmen und so vor dem Abheben aus dem Gurtzeug schlüpfen (siehe Bild und Videolink). 

Nach dem Start: Nach einem Start mit offenen Gurten in kritischer Hänge-Position muss man sofort mit Gewichtssteuerung zum Hang zurücklenken- und eine Notlandung vornehmen. 

Bitte vergesst niemals den Startcheck!

– Lasst Euch durch nichts und niemand von den gründlichen Startvorbereitungen ablenken. 

– Checkt nochmal neu, wenn eine Unterbrechung erfolgt ist. 

– Nutzt in der Gruppe auch den Partnercheck. 

– Beinsack-Gurtzeuge sollten über ein „Anti-Forget-System“ verfügen. 

– Bei Gurtzeugen mit Front-Rettungsgeräte-Container ist die Gefahr, offene Gurte zu übersehen, besonders groß.  

DHV Referat Sicherheit und Technik

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