Fortbildungs Maßnahmen im Blickfeld.

Sehr verehrte Flugschulleiterin Sehr verehrter Flugschulleiter,

aus Aktualität diverser E – Mail Schreiben sehe ich mich veranlasst hier eine dießbezügliche Stellungnahme dazu ab zu geben – mit der Bitte um entsprechender Kenntnisnahme.

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Am 27. Jänner 2023 kam erstmalig seit einigen Jahren Pause, eine offizielle Einladung seitens der FAA – Behörde zur einer „Ausbildungsleiter Tagung“ welche am 28. Feber 2023  in Salzburg stattfinden soll.

Am 06. Feber kam dann ein E – Mail Schreiben von Michael „Flugschule Hohe Wand“ und „Flugschule Aufwind“ zweck’s Einberufung einer Sitzung des „Flugschul Verbandes“ welche ebenfalls im Anschluß dazu angesetzt wird.

Im Anhang dieses E – Mail Schreibens war dann plötzlich von einer „Fluglehrer Weiterbildung’s Maßnahme“ die Rede, welche aber schon einen Tag vorher also am 27. Feber bereits mit Praxisübungen beginnen soll. Veranstalter dazu ist hier die Flugschule Aufwind (Anna Rehrl).

Ziel dieser Aktion soll sein am 27. Feber also einen Tag vorher die Praxis Fortbildung durch zu führen und am darauffolgenden Tag die erforderliche Theoretische Fortbildung in die von der FAA  / Behörde veranstaltende „Ausbildungsleiter Tagung“ zu implementieren. Im Anschluss an die „Ausbildungsleiter Tagung“  soll dann die Jahreshaupt Versammlung des „Flugschul Verbandes“ stattfinden.

Hier handelt es sich aber abgesehen von der FAA Einladung um gleich zwei weiteren Einladungen, die für alle Ausbildungsleiter einmal von der „Flugschule Aufwind“ für eine notwendige Weiterbildungs Maßnahme für Fluglehrer dazu Zweck entfremdet wird.

In Erinnerung dazu – von der Behörde gab es dießbezüglich bereits im Dezember 2022 schriftlich in einer E -Mail aufgeführt, gleich 3 Flugschulen die offiziell eine „Fluglehrer Fortbildung“ beantragt haben – nämlich die Club Flugschule des 1. KDFC (Ewald Kaltenhofer) mit Termin 8. Dezember 2022 dann die Flugschule Aufwind mit (Anna Rehrl) Termin 14. Jänner 2023 und die Flugschule Kössen mit (Sepp Himberger) Termin 06. Mai 2023

Weiterbildungsmaßnahmen werden dazu ausnahmslos von der FAA / Behörde nach Antragstellung einer Flugschule  dazu genehmigt und die Behörde verständigt daraufhin alle Fluglehrer und Flugschulen im Lande von diesen Maßnahmen und genau diese Aussendung seitens der FAA gab es bis heute nicht. Ich habe schon einmal auf diesen Lapsus in der Vergangenheit hingewiesen, zu lesen in der Ausgabe der Flash News laufende Nr. 177  auf Seite 15 und 16.

Eine Vermischung von einer Behördlichen Einladung zu einer „Ausbildungsleiter Tagung“, so hat das mit einbinden einer vorgeschriebenen „Fluglehrer Fortbildungsmaßnahme“ rein gar nichts zu tun.

Eine notwendige offizielle Fluglehrer Weiterbildungsmaßnahme unterliegt gewissen Voraussetzungen seitens der FAA / Behörde die von der zu veranstaltenden Flugschule zu erbringen sind und hat deshalb nichts mit einer Ausbildungsleiter Tagung zu tun.

Desweiteren ist darüber hinaus auch die offizielle Einladung seitens der FAA zur Weiterbildung für Fluglehrer auch wenn diese hier nur für Ausbildungsleiter angedacht war. Hier wurde ganz einfach versucht im Nachhinein dieß einfach zusammen zu legen, so hatte die Flugschule Aufwind bereits am 14. Jänner 2023 also 2 Wochen zuvor eine Fortbildungs Maßnahme für Fluglehrer bewiligt bekommen.

Ich selbst habe bereits am 08. Dezember 2022 eine vorgeschriebene Fortbildungs Maßnahme dazu besucht und möchte hier nicht wieder in einer anberaumten „Ausbildungsleiter Fortbildung“ dieselben Themen erneut anhören.

Weiters besteht bei einer Einladung seitens der Behörde auch betone hier die Möglichkeit Kosten in Rechnung zu stellen. Bei einer von der Behörde genehmigten „Fluglehrer Fortbildungs Maßnahme“ einer Flugschule handelt es sich um eine Gewerbliche Tätigkeit, hier werden die dabei anfallenden Kurskosten durch Vortragende etc. den teilnehmenden Fluglehrern dazu in Rechnung gestellt.

Aus diesen hier aufgeführten Gründen werde ich an der von der FAA anberaumten „Ausbildungsleiter Tagung“ nicht teilnehmen und bitte mich hiermit zu entschuldigen.

Es wäre weiters angebracht dass eine notwendige „Ausbildungsleiter Tagung“ auf einen anderen Termin dazu anberaumt wird, mit Themenbereichen die nicht mit einer Gewerblichen Ausbildungs Tätigkeit kollidieren.

Verbleibe für heute mit lieben Grüßen und einen immer „Gut Land“

Bruno