Liebe Flugsportler : innen und Aero-Club Community,

Wien, am 10. Juli 2023

zur Halbzeit von 2023 informiere ich Euch wie gewohnt über den Zwischenstand von Projekten, die von zentraler Bedeutung für die Interessenvertretung, den Sportverband und die FAA-Behörde sind. Der Aero-Club versucht diese Vorhaben effizient und zukunftstauglich im Sinne seiner Mitglieder zu lösen. Nicht immer läuft alles plangemäß: einiges ist in Umsetzung – anderes braucht leider viel Geduld und zielorientierte, taktische Verhandlungen.


Finanzierungsvertrag des Bundes mit dem Aero-Club als Erfolgsgeschichte in die Verlängerung ?
Mit den zuständigen Bundesminister:innen bin ich bezüglich der Verlängerung der Finanzierung des Aero-Clubs für die FAA-Aufgaben in ständiger Abstimmung. Mit viel Überzeugungsarbeit haben wir erstmalig in der Geschichte des Aero- Clubs eine Sonderfinanzierung der Republik Österreich erhalten, einen Rahmenvertrag über 5 Jahre mit 2,5 Mio Euro Dotierung. Die positive EASA-Auditierung hat Dank dem Einsatz unseres FAA-Teams diesen Weg für alle bestätigt.

Erfreulich: der Finanzierungsvertrag bzw. die Übertragung der Behördenaufgaben an den Aero-Club ist gesetzlich geregelt, sodass wir uns „nur“ über Budgets einigen müssen. In diesem Sinne streben wir eine Verlängerung des für den Aero-Club und seine Mitglieder wichtigen Vertrages an und verhandeln über die Valorisierung der finanziellen Abdeckung. Mit dem BMK ist geplant, noch heuer im Herbstfür weitere 5 Jahre ab 2025 abzuschließen.


Macht die ACG unseren traditionellen Segelflug auf Flughäfen zum Problem? Eine kaum nachvollziehbare, mittlerweile bedrohliche Problematik zeichnet sich mit der Umsetzung einer EU-Verordnung ab, wonach Segelflüge auf Flughäfen einer neuen Regelung unterliegen. Während in Innsbruck und Klagenfurt lokal gute Lösungen rasch und unkompliziert gefunden wurden, haben sich in Graz Probleme durch eine kaum nutzbare Verschiebung der TRA – begründet mit einer von der GA nicht verlangten Sichtflugstrecke – ergeben. Abgesehen davon, dass die Umsetzung der VO viel zu spät und überfallsartig durch die ACG erfolgte, sind Regeln ins Spiel gebracht worden, die nichts mit der VO, sondern eher mit dem Workload der ACG zu tun haben. Nunmehr steht ein „Testverfahren“ bevor, dass auf höchster Ebene zwischen BMK, ACG und Aero-Club begleitet und evaluiert wird.


Die Grazer Segelflug- und Ausbildungvereine haben jedenfalls im ersten Halbjahr 2023 bisher nicht abheben können. Kaum bewältigbare sportliche und finanzielle Probleme sind die Folge, die wir als Aero-Club allein nicht lösen können. Was ändert sich beim Durchfliegen von kontrollierten Lufträume C und D ? Eine interne Ankündigung der ACG betrifft ebenfalls unsere Lufträume. Aufgrund einer EU-Bestimmung werden Durchflüge von kontrollierten Lufträumen der Klasse C/D ab 2024 nicht mehr von WIEN INFO zentral koordiniert, sondern sollen diese Aufgabe die regionalen Flugverkehrskontrollstellen übernehmen. Der Aero-Club als Interessenvertretung geht davon aus, dass Sinn
und Zweck von gesetzlichen Adaptierungen nicht sein kann, Service und Qualität in der Luftfahrt zu beeinträchtigen.


Wir haben daher darauf hingewiesen und im Sinne einer Servicequalität für die General Aviation gefordert, dass die ACG die Ressourcen der Flugverkehrskontrollen anpasst, um künftig unproblematische Durchflüge der kontrollierten Lufträume der Klassen C und D aufgrund von „Überlastungen“ nicht zu gefährden.


Wie steht es um das neue Serviceangebot des Aero-Clubs aufgrund der ZFBO NEU ? Die neue ZFBO
und die ZNV sind bereits angekündigt und sollen nach derzeitigem Stand ab Oktober 2023 verlautbart werden. Die gesetzlichen Regeln für die Flugplätze mit ihren Betriebs-/Einsatzleiter:innen sehen standardisierte, wiederkehrende Schulungen vor, die bis Mitte 2025 umzusetzen sind. Unsere Flugplätze sind – genauso wie wie die Lufträume generell – die Basis der Luftfahrt und für die Sport- und Freizeitluftfahrt ein Zukunftsfaktor. Viele aktuelle Themen spielen sich rund um die Lufträume und Bodeninfrastrukturen ab, weshalb der Aero-Club immer vorne und aktiv dabei sein muss.


In Abstimmung mit dem BMK wollen wir eine effektive, aber effiziente Umsetzung der ZFBO / ZNV anbieten. Deshalb werden die Standards so einfach wie möglich gestaltet und auch vorrangig online angeboten. Der Aero-Club hat sich als Interessenvertetung über eine Task Force mit Carina Chitta bereits auf ein Procedere vorbereitet, das wir in den nächsten Wochen über die Sektion „Flugplätze & Lufträume“ den Flugplatzvertreter:innen und verantwortlichen Funktionär:innen präsentieren werden. Unser Ziel: ein attraktives (mit dem BMK abgestimmtes) Schulungsangebot soll rechtzeitig zur Verlautbarung der ZFBO und ZNV zur Verfügung stehen.


Trotz Vorleistungen des ÖAeC lässt die LVR mit Artikel 15/16 auf sich warten… Der ÖAeC hat sich
bereits im Vorjahr nach Bekanntwerden der Bestimmungen, insbesondere des § 18 Abs. 6 LVR 2014, sofort an das BMK gewandt. Eine Abstimmung zwischen BMK, ACG und ÖAeC zum Thema Artikel 15 und/oder Artikel 16 ergaben, dass für die Modellflugplätze in Kontrollzonen der Artikel 15 UND der Artikel 16 erforderlich sind. Die Umsetzung in der laufenden LVR-Anpassung hat das BMK für Anfang 2023, spätestens aber März 2023 zugesagt. Bis dato ist diese Zusage trotz massiver Interventionen, Schreiben und Gesprächen gemeinsam mit Christian Faymann noch nicht umgesetzt. Es ist nicht nur bedauerlich, sondern für die Community der Modellflieger und für den Aero-Club nicht nachvollziehbar, wie die ACG Bescheide ausstellen und vergebühren kann, wenn rechtlichen Grundlage dafür fehlen.


Es wird daher noch im Juli ein Meeting mit dem Kabinett von Bundesministerin Gewessler geben, um dieses Problem im Sinne der Modellflieger so rasch wie möglich zu lösen. Wir halten Euch gerne am Laufenden und danken den vielen Funktionär:innen, die durch ihren persönlichen Einsatz mit und für die ACG vieles für den Modellflug erreicht haben.


Wo hat der Aero-Club Luft nach oben …..? Der Aero-Club bzw. der Bundesvorstand hat sich das Ziel gesetzt, für die dynamisch wachsende Drohnen-Community ein brauchbares Service zu bieten. Konkret sollen jene zigtausend Pilot:innen, die privat in ihrer Freizeit mit Drohnen (nicht gewerblich oder behördlich bei Einsatzorganisationen) fliegen mit dem Aero-Club eine versierte Anlaufstelle (Versicherung, Rechtsfragen etc.) haben. Die zusätzlichen Aufwendungen fürs Service werden bei einem wachsendem Verband über zusätzliche Mitgliedschaften finanziert.


Die Stabstelle des Präsidiums mit dem Drohnenteam der Sektion MOD hat in den letzten Monaten ein Servicepaket speziell für das private Drohnenfliegen konzipiert, das nun schrittweise umgesetzt und beworben wird. Damit wollen wir den privaten Drohnenfliegern, die Mitglied beim Aero-Club werden wollen (oder bereits in einer der Sektionen des ÖAeC sind), künftig eine spezielle Betreuung bieten – sowohl im Bereich Service (Versicherung, Rechtsfragen und technische Hilfestellungen via FAQs, Andockseite der Homepage und Infoveranstaltungen) als auch im Bereich Sport (Drohne Races wie von der FAI bereits eingerichtet). In den nächsten Tagen wird das Drohnenteam dieses attraktive
Servicepaket als work in progress den Mitgliedern (und jenen, die es noch werden wollen) präsentieren.


Können wir auf U-Space verzichten ? Über unsere internationalen Mitgliedschaften und nunmehr über die
präsidiale Stabsstelle Drohnen verfolgen wir das alle Luftfahrtbranchen betreffende Thema „U-Space“. Es geht um die zukünftige Ausrichtung von Lufträumen, in denen Drohnen und bemannte Luftfahrt sicher nebeneinander fliegen sollen und da in erster Linie um urbane Bereiche. Das Thema hat „abgehoben“ und wird die bemannte Luftfahrt (Motorflieger, Segelflieger, Hänge/Paragleiter, Ballonfahrer) mittelfristig doch stärker befassen.

Die EASA überlegt jedenfalls, die technischen Möglichkeiten zur elektronischen Sichtbarkeit („eConspicuity“) im U-Space auch generell künftig zur besseren Kollisionsvermeidung im bemannten Bereich anzuwenden. Während für Motorflieger bewährte Lösungen vorliegen (ADS-B OUT) wird für alle anderen bemannten Luftfahrer ein neues System namens „ADS-L“ (ADS-B light) angedacht, das entweder via SRD (Short Range Device ähnlich FLARM) oder via Smartphone-App die aktuelle
Position ausstrahlt. Gerade bei ADS-L sind technische und regulatorische Fragen offen, wie auch die Ausweichregeln im zukünftigen Zusammenspiel bemannt/unbemannt, damit die Sicherheit der Luftfahrt gewährleistet bleibt.


Wenn wir auch alle die dynamischen Entwicklungen noch nicht umfassend einschätzen können: ein Aero-Club muss, wie die Flugpioniere vor zig-Jahren, schon aus Vereinszweck an aktuellen Zukunftsthemen einfach aktiv dran bleiben.
Wird der Aero-Club „jünger“ und „digitaler“? Eine Herausforderung ist nach wie vor die Nachwuchsarbeit – nicht nur bei den Pilot:innen sondern auch auf Funktionärsebene. Wir bemühen uns um neue Mitglieder allen voran auch um Führungskräfte, die gerne Schwung in den Flugsport und vor allem in die General Aviation mitbringen. Da haben wir Akzente zu setzen und für alle Seiten attraktiver zu werden.


Unsere „Digitale Agenda“ mit der Ausrichtung auf optimiertes Mitgliederservice wird dazu ein wichtiger Baustein sein. Der externe Auftrag zur Projektumsetzung ist – Dank Christian Faymann und Manfred Kunschitz im Zeit- und Finanzplan – heuer soll dieses System bereits laufen. Gleichzeitig werden wir Personalressourcen dementsprechend ausrichten und anpassen. Details zum Projekt folgen in einer gesonderten Mitgliederinformation demnächst.


Ich hoffe, ihr könnt die „Short Messages“ nutzen – natürlich können wir zu einzelnen Projekten viel mehr berichten. Es gibt – wie immer im Leben – auch bei unseren Projekten pro und contra, aber letztlich steht eine Ausgewogenheit zwischen Sinn, Effizienz und Erreichbarkeit für den Fachverband Aero-Club und seine Mitglieder als die Vertretung der General Aviation insgesamt im Vordergrund. Ich ersuche Euch, das so weiterzutragen und danke allen Mitwirkenden und Unterstützer:innen, allen voran meinen Kollegen im Präsidium, im Bundesvorstand, im Office und in der FAA.


Beste Grüße und viele schöne Flugstunden im zweiten Halbjahr
Präsident Dipl.-Ing. Wolfgang Malik

Gefahr offene Gurte: Kein Start ohne Startcheck!

30.06.2023

In den letzten Monaten waren dem DHV 4 Unfälle wegen unverschlossener Gurtzeug-Schließen gemeldet worden. In drei Fällen hatten die Piloten das Verschließen der Gurte wegen Ablenkung bei den Startvorbereitungen vollständig übersehen.

Verhalten im Notfall:
Im Startlauf, vor dem Abheben: Beim Aufziehen des Gleitschirms wird das ganze Gurtzeug ungewohnt nach oben, zum Oberkörper gezogen. Ein klares Zeichen, dass die Beingurte nicht geschlossen sind. In dem Fall sollte ein direkter Startabbruch erfolgen. Ist dies nicht mehr möglich, Arme nach oben über den Kopf nehmen und so vor dem Abheben aus dem Gurtzeug schlüpfen (siehe Bild und Videolink). 

Nach dem Start: Nach einem Start mit offenen Gurten in kritischer Hänge-Position muss man sofort mit Gewichtssteuerung zum Hang zurücklenken- und eine Notlandung vornehmen. 

Bitte vergesst niemals den Startcheck!

– Lasst Euch durch nichts und niemand von den gründlichen Startvorbereitungen ablenken. 

– Checkt nochmal neu, wenn eine Unterbrechung erfolgt ist. 

– Nutzt in der Gruppe auch den Partnercheck. 

– Beinsack-Gurtzeuge sollten über ein „Anti-Forget-System“ verfügen. 

– Bei Gurtzeugen mit Front-Rettungsgeräte-Container ist die Gefahr, offene Gurte zu übersehen, besonders groß.  

DHV Referat Sicherheit und Technik

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