Haftpflichtversicherung für Fallschirme, Hänge- und Paragleiter
◄ Rahmenvertrag für die gesetzliche Haftpflicht aus der Haltung von einem oder mehreren Hängegleiter(n), Paragleiter(n) sowie Fallschirme(n) – jeweils einsitzig und ohne Hilfsmotor.
Die Benutzung von fremden Fluggeräten (geliehen oder gemietet) findet in diesem Rahmenvertrag Deckungsschutz.
Wettbewerbe gelten als mitversichert.
◄ Ein gewerblicher Flugbetrieb ist ausgenommen.
◄ Pauschalversicherungssumme: € 2.000.000,00 für Personen- und oder Sachschäden
◄ reine Vermögensschäden mitversichert bis € 200.000,00
◄ Fluguntersuchungskosten mitversichert bis € 4.000,00
◄ Jahresprämie: € 34,00
◄ örtlicher Geltungsbereich: weltweit (ausgenommen USA, Kanada und Australien)
Versicherungsschutz:
– Versicherungsschutz ist gegeben, wenn
a)eine aufrechte Mitgliedschaft im ÖAeC besteht (der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr muss bis spätestens 31.03. überwiesen sein) und
b)die Versicherungsprämie bis spätestens 31.03. überwiesen wurde.
– Die Versicherung verlängert sich automatisch – wie die ÖAeC-Mitgliedschaft – um ein weiteres Kalenderjahr, sofern keine Abmeldung eingeht.
Sollte ein Abschluss gewünscht werden, bitte einfach ein e-mail mit Angabe der Mitgliedsnummer an fallmann.gabriela@aeroclub.at. Sobald der Mitgliedsbeitrag und die Versicherungsprämie bei uns eingelangt sind, wird eine Versicherungsbestätigung elektronisch (an die bei uns bekannte e-mail Adresse) versendet.