Gäste Flug Regelung ist in der Begutachtungs Phase

Hier ein kurzes Statement zum Thema Gäsetflug Regelung von DR. DR. DR. Helmut Raffelsberger, mit der Bitte um entsprechender Kenntnisnahme.

 

Hallo Motorfliegerkollegen!

Zur Info. Katze im Sack, eine Gästeflugverordnung des BMVIT ist gerade in Begutachtung. Dort gehts um die generelle Anerkennung von ausländischen Scheinen und Luftfahrzeugen. Leider gilt diese Regelung auch nur für Personen mit Hauptwohnsitz im Ausland, weshalb Österreicher zB mit deutschem Schein und deutschem LFZ wieder nicht unter diese Erleichterung fallen würden.Mit dieser Verordnung wird festgelegt, in welchen Fällen der Betrieb von Luftfahrzeugen durch Personen mit Hauptwohnsitz im Ausland mit ausländischer Erlaubnis für die in § 25 Luftfahrtgesetz – LFG, BGBl. Nr. 253/1957, beschriebenen Tätigkeiten auch ohne eine Anerkennung der ausländischen Erlaubnis gemäß § 40 LFG und gegebenenfalls ohne Anerkennung der ausländischen Bestätigung über die zulässigen Verwendung im Fluge gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 LFG erfolgen darf.

Beim ersten Überfliegen der neuen Regelung ist mir auch aufgefallen, dass die Scheine und Luftfahrzeuge für

1. zB deutsche UL-Motorschirm-Trikes (zB XCitor) nicht erfasst sind; und
2. mot. HG/PG (deutsche Motorschirme und -drachen) ebenfalls nicht erfasst sind.

Das bedeutet, dass österreichische Piloten und ausländische (zB deutsche Piloten) für unter 120 kg Motorschirme aber auch für XCitor und Co.  keine generelle Anerkennung bekommen würden, sondern wieder ein formales Anerkennungsverfahren notwendig wäre.
Aus „Fliegen ohne Bürokratie“ wird somit wieder nichts, wenn wir nicht gemeinsam dafür beim BMVIT vorsprechen.

Freue mich auf Euer Feedback. Vielen Dank.
Gruß, Helmut