Hier ein kurzes Statement zum Thema Gäsetflug Regelung von DR. DR. DR. Helmut Raffelsberger, mit der Bitte um entsprechender Kenntnisnahme.
Hallo Motorfliegerkollegen!
Beim ersten Überfliegen der neuen Regelung ist mir auch aufgefallen, dass die Scheine und Luftfahrzeuge für
1. zB deutsche UL-Motorschirm-Trikes (zB XCitor) nicht erfasst sind; und
2. mot. HG/PG (deutsche Motorschirme und -drachen) ebenfalls nicht erfasst sind.
Das bedeutet, dass österreichische Piloten und ausländische (zB deutsche Piloten) für unter 120 kg Motorschirme aber auch für XCitor und Co. keine generelle Anerkennung bekommen würden, sondern wieder ein formales Anerkennungsverfahren notwendig wäre.
Aus „Fliegen ohne Bürokratie“ wird somit wieder nichts, wenn wir nicht gemeinsam dafür beim BMVIT vorsprechen.
Freue mich auf Euer Feedback. Vielen Dank.
Gruß, Helmut