Neue Rechtssicherheit für grenzüberschreitende Zusammenarbeit von EU Paragleiter-Flugschulen
Dank dem jahrenlangen Einsatz von KommR Sepp Himberger prüfte SOLVIT (Solution to problems with your EU rights), einer Art Mediationsstelle der Europäischen Kommission zur Behebung von bürokratischen Hemmnissen in der Union, unsere Beschwerde in Hinblick auf die Rechtskonformität einer bewilligungsfreien, grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von deutschen und österreichischen Flugschulen nach EU-Primärrecht.
Basierend auf EU-rechtlichen Vorgaben haben die Verhandlungen auf Beamtenebene, zwischen SOLVIT, dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaft und dem Bundesministerium für Klimaschutz folgende Ergebnisse gebracht:
- Für Kooperationen von deutschen und österreichischen Flugschulen in Österreich bedarf es keiner weiteren bzw. zusätzlichen nationalen Bewilligung.
- Das im österreichischen Luftfahrtgesetz normierte Erfordernis eines Betriebssitzes in Österreich soll für die Gastflugschulen fallen.
- Wird von einer deutschen Flugschule eine eigenständige Ausbildungsbewilligung in Österreich beantragt, ist die bestehende deutsche Bewilligung im österreichischen Bewilligungsverfahren zu berücksichtigen.
Allein in Mitteleuropa gibt es an die 200 Gleitschirm-Flugschulen. Die meisten suchen Ausbildungskooperationen im Alpenbereich. Diese müssen mit ihren Flugschülern nun nicht mehr nach Italien, Slowenien oder Kroatien ausweichen. Es kann von einer zusätzlichen jährlichen Wertschöpfung aus der Flugsportszene von 20 Millionen Euro ausgegangen werden.