Gefahr offene Gurte: Kein Start ohne Startcheck!

30.06.2023

In den letzten Monaten waren dem DHV 4 Unfälle wegen unverschlossener Gurtzeug-Schließen gemeldet worden. In drei Fällen hatten die Piloten das Verschließen der Gurte wegen Ablenkung bei den Startvorbereitungen vollständig übersehen.

Verhalten im Notfall:
Im Startlauf, vor dem Abheben: Beim Aufziehen des Gleitschirms wird das ganze Gurtzeug ungewohnt nach oben, zum Oberkörper gezogen. Ein klares Zeichen, dass die Beingurte nicht geschlossen sind. In dem Fall sollte ein direkter Startabbruch erfolgen. Ist dies nicht mehr möglich, Arme nach oben über den Kopf nehmen und so vor dem Abheben aus dem Gurtzeug schlüpfen (siehe Bild und Videolink). 

Nach dem Start: Nach einem Start mit offenen Gurten in kritischer Hänge-Position muss man sofort mit Gewichtssteuerung zum Hang zurücklenken- und eine Notlandung vornehmen. 

Bitte vergesst niemals den Startcheck!

– Lasst Euch durch nichts und niemand von den gründlichen Startvorbereitungen ablenken. 

– Checkt nochmal neu, wenn eine Unterbrechung erfolgt ist. 

– Nutzt in der Gruppe auch den Partnercheck. 

– Beinsack-Gurtzeuge sollten über ein „Anti-Forget-System“ verfügen. 

– Bei Gurtzeugen mit Front-Rettungsgeräte-Container ist die Gefahr, offene Gurte zu übersehen, besonders groß.  

DHV Referat Sicherheit und Technik

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Fortbildungs Maßnahmen im Blickfeld.

Sehr verehrte Flugschulleiterin Sehr verehrter Flugschulleiter,

aus Aktualität diverser E – Mail Schreiben sehe ich mich veranlasst hier eine dießbezügliche Stellungnahme dazu ab zu geben – mit der Bitte um entsprechender Kenntnisnahme.

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Am 27. Jänner 2023 kam erstmalig seit einigen Jahren Pause, eine offizielle Einladung seitens der FAA – Behörde zur einer „Ausbildungsleiter Tagung“ welche am 28. Feber 2023  in Salzburg stattfinden soll.

Am 06. Feber kam dann ein E – Mail Schreiben von Michael „Flugschule Hohe Wand“ und „Flugschule Aufwind“ zweck’s Einberufung einer Sitzung des „Flugschul Verbandes“ welche ebenfalls im Anschluß dazu angesetzt wird.

Im Anhang dieses E – Mail Schreibens war dann plötzlich von einer „Fluglehrer Weiterbildung’s Maßnahme“ die Rede, welche aber schon einen Tag vorher also am 27. Feber bereits mit Praxisübungen beginnen soll. Veranstalter dazu ist hier die Flugschule Aufwind (Anna Rehrl).

Ziel dieser Aktion soll sein am 27. Feber also einen Tag vorher die Praxis Fortbildung durch zu führen und am darauffolgenden Tag die erforderliche Theoretische Fortbildung in die von der FAA  / Behörde veranstaltende „Ausbildungsleiter Tagung“ zu implementieren. Im Anschluss an die „Ausbildungsleiter Tagung“  soll dann die Jahreshaupt Versammlung des „Flugschul Verbandes“ stattfinden.

Hier handelt es sich aber abgesehen von der FAA Einladung um gleich zwei weiteren Einladungen, die für alle Ausbildungsleiter einmal von der „Flugschule Aufwind“ für eine notwendige Weiterbildungs Maßnahme für Fluglehrer dazu Zweck entfremdet wird.

In Erinnerung dazu – von der Behörde gab es dießbezüglich bereits im Dezember 2022 schriftlich in einer E -Mail aufgeführt, gleich 3 Flugschulen die offiziell eine „Fluglehrer Fortbildung“ beantragt haben – nämlich die Club Flugschule des 1. KDFC (Ewald Kaltenhofer) mit Termin 8. Dezember 2022 dann die Flugschule Aufwind mit (Anna Rehrl) Termin 14. Jänner 2023 und die Flugschule Kössen mit (Sepp Himberger) Termin 06. Mai 2023

Weiterbildungsmaßnahmen werden dazu ausnahmslos von der FAA / Behörde nach Antragstellung einer Flugschule  dazu genehmigt und die Behörde verständigt daraufhin alle Fluglehrer und Flugschulen im Lande von diesen Maßnahmen und genau diese Aussendung seitens der FAA gab es bis heute nicht. Ich habe schon einmal auf diesen Lapsus in der Vergangenheit hingewiesen, zu lesen in der Ausgabe der Flash News laufende Nr. 177  auf Seite 15 und 16.

Eine Vermischung von einer Behördlichen Einladung zu einer „Ausbildungsleiter Tagung“, so hat das mit einbinden einer vorgeschriebenen „Fluglehrer Fortbildungsmaßnahme“ rein gar nichts zu tun.

Eine notwendige offizielle Fluglehrer Weiterbildungsmaßnahme unterliegt gewissen Voraussetzungen seitens der FAA / Behörde die von der zu veranstaltenden Flugschule zu erbringen sind und hat deshalb nichts mit einer Ausbildungsleiter Tagung zu tun.

Desweiteren ist darüber hinaus auch die offizielle Einladung seitens der FAA zur Weiterbildung für Fluglehrer auch wenn diese hier nur für Ausbildungsleiter angedacht war. Hier wurde ganz einfach versucht im Nachhinein dieß einfach zusammen zu legen, so hatte die Flugschule Aufwind bereits am 14. Jänner 2023 also 2 Wochen zuvor eine Fortbildungs Maßnahme für Fluglehrer bewiligt bekommen.

Ich selbst habe bereits am 08. Dezember 2022 eine vorgeschriebene Fortbildungs Maßnahme dazu besucht und möchte hier nicht wieder in einer anberaumten „Ausbildungsleiter Fortbildung“ dieselben Themen erneut anhören.

Weiters besteht bei einer Einladung seitens der Behörde auch betone hier die Möglichkeit Kosten in Rechnung zu stellen. Bei einer von der Behörde genehmigten „Fluglehrer Fortbildungs Maßnahme“ einer Flugschule handelt es sich um eine Gewerbliche Tätigkeit, hier werden die dabei anfallenden Kurskosten durch Vortragende etc. den teilnehmenden Fluglehrern dazu in Rechnung gestellt.

Aus diesen hier aufgeführten Gründen werde ich an der von der FAA anberaumten „Ausbildungsleiter Tagung“ nicht teilnehmen und bitte mich hiermit zu entschuldigen.

Es wäre weiters angebracht dass eine notwendige „Ausbildungsleiter Tagung“ auf einen anderen Termin dazu anberaumt wird, mit Themenbereichen die nicht mit einer Gewerblichen Ausbildungs Tätigkeit kollidieren.

Verbleibe für heute mit lieben Grüßen und einen immer „Gut Land“

Bruno

Bassano Startplatz Bepi / Tappeti ab 17. April gesperrt.

Liebe Flugschulleiterinnen, liebe Flugschulleiter,

wir wurden gebeten, euch ua. Information zukommen zu lassen.

Liebe Pilotinnen und Piloten.

Endlich beginnen die Arbeiten am Startplatz Bepi/Tappeti.

Die Startfläche wird um 40 Prozent vergrößert, das Gefälle begradigt und etwas reduziert. Der Durchgang, wo heute die Sitzbänke stehen, wird auf  4 Meter Breite verbreitert, damit man seinen Gleitschirm bequem vorbereiten kann.

Wir hätten gerne schon in diesem Winter mit den Arbeiten begonnen, aber die schwierigen bürokratischen Genehmigungen haben die Arbeiten um Monate verzögert.

Der Startplatz Bepi/Tappeti wird nun ab 17. April für drei Wochen nicht zur Verfügung stehen. 

Die Startplätze Stella Alpina, Antenne und Panettone stehen weiterhin zur Verfügung.

Wir freuen uns, euch in Zukunft einen wesentlich komfortableren, sichereren und größeren Startplatz anbieten zu können. Wir sehen uns dann in den Lüften!

See you in the Sky!

KommR – Sepp Himberger und die Wirtschaftskammer Tirol im Gespräch

Neue Rechtssicherheit für grenzüberschreitende Zusammenarbeit von EU Paragleiter-Flugschulen

Dank dem jahrenlangen Einsatz von KommR Sepp Himberger prüfte SOLVIT (Solution to problems with your EU rights), einer Art Mediationsstelle der Europäischen Kommission zur Behebung von bürokratischen Hemmnissen in der Union, unsere Beschwerde in Hinblick auf die Rechtskonformität einer bewilligungsfreien, grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von deutschen und österreichischen Flugschulen nach EU-Primärrecht.

Basierend auf EU-rechtlichen Vorgaben haben die Verhandlungen auf Beamtenebene, zwischen SOLVIT, dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaft und dem Bundesministerium für Klimaschutz folgende Ergebnisse gebracht:

  • Für Kooperationen von deutschen und österreichischen Flugschulen in Österreich bedarf es keiner weiteren bzw. zusätzlichen nationalen Bewilligung.
  • Das im österreichischen Luftfahrtgesetz normierte Erfordernis eines Betriebssitzes in Österreich soll für die Gastflugschulen fallen.
  • Wird von einer deutschen Flugschule eine eigenständige Ausbildungsbewilligung in Österreich beantragt, ist die bestehende deutsche Bewilligung im österreichischen Bewilligungsverfahren zu berücksichtigen.

Allein in Mitteleuropa gibt es an die 200 Gleitschirm-Flugschulen. Die meisten suchen Ausbildungskooperationen im Alpenbereich. Diese müssen mit ihren Flugschülern nun nicht mehr nach Italien, Slowenien oder Kroatien ausweichen. Es kann von einer zusätzlichen jährlichen Wertschöpfung aus der Flugsportszene von 20 Millionen Euro ausgegangen werden.

„Ankündigungs Politik“ zum Thema – Sicherheits Mitteilungen ???

Annenheim / Kärnten:  Am Montag den 01. August startete der 62-jährige österreichischer Tandem Paragleiter Pilot Friedrich Mairitsch aus Völkermarkt mit einer 57-jährigen deutschen Passagierin vom Startplatz Gerlitzen aus zu einem Tandemflug.

Notlandung mit Tandem-Paragleiter

Nur der großen Erfahrung eines 62 Jahre alten Piloten ist es zu verdanken, dass es am Montag im Bereich der Gerlitzen nicht zu einem schweren Unfall mit einem Paragleitschirm gekommen ist. Nachdem in einer Höhe von 1.000 Metern plötzlich eine Lasche riss, gelang dem Piloten mit seiner Passagierin noch eine Notlandung.

Online seit gestern, 17.10 Uhr (Update: gestern, 18.39 Uhr)

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Der Tandem-Paragleitflug, den der Pilot Friedrich Mairitsch mit einer 57 Jahre alten deutschen Passagierin machen wollte, sollte von der Gerlitzen über den Ossiacher See bis nach Annenheim führen. Er entwickelt sich aber zu einem Horrorflug. Nach problemlosem Start riss nach einer geflogenen Spirale etwa 1.000 Meter über Grund plötzlich die linke Aufhängungslasche des erst einen Monat alten Schirms.

Das sei – wie ein Polizist erklärte – mit einem Seilriss beim Bergsteigen vergleichbar. Das Fluggerät ging sofort in eine Rotation über, weil nur noch die Hälfte offen war, sagte Mairitsch: „Wir hatten Sinken mit 32 Meter pro Sekunde, das sind über 100 km/h.“

ORF Der erfahrene Pilot Friedrich Mairitsch und ORF-Kärnten Redakteurin Lisa Natmessnig

Pilot und Passagierin unverletzt

Der sehr erfahrene Pilot aus dem Bezirk Völkermarkt konnte den Notschirm ziehen und dadurch einen folgenschweren Absturz verhindern. „Was mir geholfen hat war das Training, das ich oft über Wasser mache.“ Mit viel Nervenkraft und Können landeten der Pilot und seine Passagierin schließlich in Annenheim (Bezirk Villach Land) im Bereich der Bahnlinie.

Der Hauptschirm verfing sich dabei in einem Baum und musste geborgen werden. Pilot und Passagierin blieben unverletzt. Ewald Kaltenhofer von der Flugaufsicht: „Der Pilot hat in diesem Fall das einzig richtige gemacht und den Rettungsschirm geworfen und ist unverletzt mit dem Passagier gelandet.“ Der freie Fall sei dadurch vermieden worden.

ORF An dieser Stelle ist die Lasche gerissen

Materialermüdung als Unfallursache festgestellt

Bei der Unfallaufnahme durch die Polizei konnte eindeutig Materialversagen festgestellt werden. Wie das bei einem neuen Schirm passieren kann, muss ermittelt werden. Ein Flugverbot für Schirme derselben Marke könnte die Folge sein, hieß es von der Polizei. Alle Piloten, die mit einem Fluggerät dieser Serie unterwegs sind, werden gewarnt.

Kärnten heute, 2.8.2022

Zum Unfallhergang sagte Kaltenhofer von der Flugaufsicht, Ursache war höchstwahrscheinlich ein Produktions- oder Materialfehler. Die Umstände werden noch geprüft, aber noch am Dienstag werde eine Sicherheitsmitteilung hinaus gegeben, sagte Kaltenhofer.

ORF Auch die Notlandung – wenige Meter von einer Stromleitung entfernt – verlief mit dem nicht steuerbaren Notschirm glimpflich

„Wie Fallschirm“ – Rettungsschirm nicht steuerbar

Auf die Frage, wie sicher eine Landung mit dem Rettungsschirm sei, sagte Kaltenhofer: „Wie und wo man dann mit dem Rettungsschirm hinunterkommt, sei eine Glücksache“, so Kaltenhofer, denn dieser sei nicht steuerbar. Die Landung mit dem Rettungsschirm sei mit einem Fallschirm vergleichbar.

red, kaernten.ORF.at

Aus <https://kaernten.orf.at/stories/3167335/>

Doppelsitzerberechtigung/Eingangstest

Betreff: Information zu den Voraussetzungen zur Bewerbung für eine Doppelsitzerberechtigung/Eingangstest
Liebe Flugschulleiterinnen,
Liebe Flugschulleiter, Wien, 2022 09 08
aus gegebenem Anlass fassen wir die gesetzlichen Voraussetzungen zur Bewerbung für eine
Doppelsitzerberechtigung zusammen und bringen sie euch zur Kenntnis, um für einen einheitlichen
Informationsstand zu sorgen und euch in die Lage zu versetzen, Auskunft zu geben. Ebenso ist es Usus, dass die
von der Behörde ermächtigten Eingangsprüfer regelmäßig und auch anlassbezogen von uns auf den jeweils
letzten Stand der Dinge gebracht werden (Abgelehnte/nicht bestandende Kandidat:innen, neue Rechtslage
usw…).
Wir bekommen immer wieder Anfragen von Piloten, ob sie auch vor Erfüllung der Voraussetzungen zur
Bewerbung für eine Doppelsitzerberechtigung mit der Ausbildung beginnen, bzw. den Eingangstest absolvieren
dürfen. Da ihr als Flugschulleiter:innen allenfalls auch mit ähnlichen Anfragen konfrontiert seid, möchten wir
euch mit folgender Information die rechtlichen Voraussetzungen zusammenfassen.
Unter der notwendigen Vorerfahrung gemäß § 85 ZLPV 2006 zum Bewerb um die Doppelsitzerberechtigung, zum
Antritt zum Eingangstest und zur Teilnahme an dem entsprechenden Lehrgang ist folgendes zu verstehen:
– 24 Monate Besitz der Grundberechtigung: Es ist klar geregelt, dass der Pilot/die Pilotin 24 Monate im
Besitz der Grundberechtigung zu sein hat und in dieser Zeit mind. 200 Flüge absolviert haben muss.
Dabei leuchtet ein, dass es hier besonders darauf ankommt, dass die Erfahrung über einen gewissen
Zeitablauf erworben wurde (wobei hier nur das Mindestausmaß bestimmt ist).
Doppelsitzer (DoSi)-Pilot:innen haben die Verantwortung für einen/eine Passagier:in. In diese
Verantwortung, wo das Leben und die körperliche Unversehrtheit eines anderen Menschen dem Piloten
anheim gestellt wird, muss man wachsen.
– 200 Höhenflüge: diese sind nach Erhalt der Grundberechtigung Hangstart zu absolvieren. Das bedeutet,
dass der oder die Kandidat:in mindestens 240 Flüge im Flugbuch eingetragen haben muss. Diese setzen
sich wie folgt zusammen:
1. Die fünf für „in Ordnung“ befundenen Einweisungs- bzw. Schulungsflüge sind unter unmittelbarer
Aufsicht eines Fluglehrers zu absolvieren. Hierbei wird der Verantwortungsbereich von angehenden
Pilot:innen von ausgebildeten Fluglehrern überwacht und in die richtigen Bahnen gelenkt.
2. 35 weitere Flüge nach erfolgter Schulbestätigung sind auf Flüge in Schulungsgebieten eingegrenzt
und werden im Rahmen der Ausbildung zur Grundberechtigung absolviert (arg. § 80 (2) ZLPV:
insgesamt 40 Höhenflüge: Der Gesetzgeber normiert im § 80 Abs 1 und 2 ZLPV 2006 die aufeinander
aufbauenden Ausbildungen Einweisung und Grundberechtigung – sieht diese in einem Gesamtpaket
– und normiert in diesem Zusammenhang „insgesamt 40 von einer berechtigten ZLFS schriftlich
bestätigte Höhenflüge“).
Die 200 Höhenflüge, welche als eine ausreichende Erfahrung für den Zugang zur Berechtigung Dosi
gesetzlich normiert sind, sind ab der Grundberechtigung zu absolvieren. Das sind Flüge, wo der Pilot
und die Pilotin ihr selbstverantwortliches fliegerisches Handeln erfahren, unter Beweis stellen und
verantworten. Der Schritt zur Dosi-Berechtigung stellt eine bedeutende Erweiterung dar, indem der
Dosi-Pilot Verantwortung für ein ihm/ihr anbefohlenes Leben (wenn auch freiwillig) übernimmt.- Eingangstest: Wie bereits aus der Bezeichnung „Eingangstest“ ersichtlich ist, stellt diese Überprüfung
die Zugangsvoraussetzung zur Teilnahme an einem DOSI-Lehrgang dar.
Die fachliche Eignung in Verbindung mit dem erforderlichen Zeitablauf soll daher im Nahbereich, der
fliegerisch durchwanderten letzten zwei Jahre und einer Anzahl von 200 durchgeführten Flügen getestet
werden.
Dementsprechend soll der Eingangstest von unseren Prüfern weisungsgemäß NACH Ablauf dieser Frist,
bzw. zeitnah (maximal 2 Monate vorher) abgenommen bzw. durchgeführt werden.
– Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis: gemäß § 5 ZLPV 2006 haben Inhaber einer
Doppelsitzerberechtigung über ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis (ausgestellt für LAPL nach
den Bestimmungen der VO(EU) Nr.1178/2011) zu verfügen. Demnach ist das medical beim Antrag auf
Eintragung der Berechtigung vozulegen. Da die gesundheitliche Eignung aber auch schon im Rahmen
der Ausbildung, vor allem im Hinblick auf den Passagier, auch wenn dieser über eine Grundberechtigung
verfügt, von Bedeutung ist, wird dringend empfohlen, bereits vor Durchführung der praktischen
Ausbildung (Doppelsitzerflüge) das medical anzufordern.
– Doppelsitzer-Lehrgang: im Rahmen einer berechtigten Zivilluftfahrerschule
Hingegen ist die Überlandberechtigung gemäß § 84 ZLPV 2006 aus Sicht der Luftfahrtbehörde zwar anzustreben,
weil sie jedenfalls eine nicht unbedeutende Flugerfahrung impliziert, stellt aber keine gesetzlich normierte
Voraussetzung für den Zugang zum Dosi-Lehrgang dar.
Glück ab und gut Land!
Dr. Sebastian Hitz
Referatsleitung Hänge- /Paragleiten
ÖAeC / FAA

HÄNGE-/PARAGLEITER – SAFETY-Newsletter des ÖAeC / FAA Ausgabe 08/2022 SAFETY-NEWS

Überfliegen und Fliegen in der Nähe vermeiden!
HELIPORTS & Flugplätze
Auszug aus einer anonymisierten Meldung (Occurrence Report):
„Während der Startphase, nachdem wir den TDP (takeoff decision
point) erreicht hatten, entdeckten wir östlich des Stützpunktes
mehrere Gleitschirme, die sich in unterschiedliche Richtungen,
Geschwindigkeiten und Höhen bewegten. Um eine mögliche
Kollision zu vermeiden, drehte ich nach rechts und überflog eine
Ortschaft in der Nähe des Stützpunkts, die normalerweise nicht
überflogen werden darf. Später, bei der Landung von Norden her,
mussten wir unsere Anflugroute, Höhe und Geschwindigkeit
ändern, weil ein Gleitschirm den Hubschrauberlandeplatz und den
Anflugsektor von Westen nach Osten in einer Höhe von etwa 2000
Fuß überflog. In den letzten Tagen ist ein deutlicher Anstieg der
Zahl der Gleitschirmflieger in der Gegend zu beobachten. Viele
von ihnen fliegen in der Nähe des Hubschrauberlandeplatzes.“

FLUGPLANUNG! Auch beim Gleitschirmfliegen!

Der Luftraum ist für alle Flugsportarten gleich. Es sind die
Luftverkehrsregeln zu beachten, besonders in der Umgebung von
Flugplätzen und Hubschrauber Lande- und Startplätzen. Eine
gewissenhafte Flugvorbereitung zeigt uns, wo wir in welchen
Luftraum einfliegen dürfen, was wir zu beachten haben, und ob
wir uns oder Andere mit unserer Flugroute und der Wahl unseres
Landeplatzes gefährden würden.
Einsatzflüge: weil wir selbst betroffen sein können!
Gerade bei Einsatzflügen (Flugrettung) zählt jede Sekunde. Eine
Verzögerung durch Ausweichmanöver beim Einsatzflug kostet
unnötig Zeit bei der Rettung von Menschenleben. Gerade in der
alpinen Region hat die Rettung mit dem Helikopter in den letzten
Jahrzehnten sehr viele Leben gerettet. Bedenkt bei Eurer Flug-
planung, dass ihr selbst gerne, als Verunfallter, so schnell wie nur
irgendwie möglich, Hilfe und den Transport ins Krankenhaus
erfahren möchtet.
Nur Rücksicht auf andere Luftverkehrsteilnehmer im Luftraum
und auf Start- und Landeplätzen bringt uns eine sichere Ausübung
unseres Flugsports und lange viel Spaß daran.
Falls es noch Fragen gibt, bitte eine E-Mail an faa@aeroclub.at.
Euer Team der FAA,
Österreichischer Aero-Club
© Österreichischer Aero-Club / FAA HGPG-Safety-NEWS_08-2022.odt
FLUGPLANUNG: Grundvoraussetzung für einen
sicheren Flug und Landung.
Das Wissen darüber, wo ich anderen Luft-
verkehrsteilnehmern begegnen könnte, gehört ebenso
zur Flugplanung wie das Einholen der neuesten
Wetterinformationen. Die Austro-Control GmbH stellt
dazu viele kostenlose Karten zur Verfügung. Auf Ihrer
Homepage kann die aktuelle ICAO-Karte für
Österreich mit allen Flugplätzen und
Hubschrauberlandeplätzen sowie den Luftraumklassen
und -beschränkungen runtergeladen werden. link:
Austro Control GmbH – Luftfahrtkarte – ICAO 1:500 000
link zur ICAO Karte als QR-Code zum Scannen
Darüber hinaus erlaubt die „interaktive Onlinekarte
VFR-Austria“ der ACG dem Nutzer die individuelle
Zusammenstellung von Inhalten.
Unter maps.austrocontrol.at gelangen Sie zur
Onlinekarte VFR Austria.
Link zur interaktiven Onlinekarte VFR Austria
als QR-Code zum Scannen
Unter Austro Control GmbH – Vor dem Flug sind für
Pilotinnen und Piloten die wichtigsten Punkte für eine
sichere Flugvorbereitung beschrieben.
Siehe auch „VFR Pilotfolder Austria 2022“
Ausgabe: 30.08.2022