Weiterbildungs Maßnahme zum Erhalt der Lehrberechtigung.

Samstag, 16.04.2016

Flugschule Kössen

Pöllweg 7

6345 Kössen

+43 5375 6559

flugschule@fly-koessen.at

www.fly-koessen.at

Bitte um Anmeldung direkt bei der Flugschule.

Bitte leitet diese Information auch an Eure Fluglehrer weiter und vergewissert euch, ob Ihr und die eingesetzten Fluglehrer über aufrechte Lehrberechtigungen verfügen! Stichtag ist immer das Datum des letzten Weiterbildungslehrganges. Nachweis ist die Lehrgangsbestätigung.

 

o       Zum Erhalt der Lehrberechtigung:

  • 89 (9) ZLPV 2006 idgF: Für die Aufrechterhaltung der Lehrberechtigung für Hänge- bzw. Paragleiter ist nachzuweisen, dass der Inhaber innerhalb der letzten drei Jahre einen von der zuständigen Behörde genehmigten entsprechenden Weiterbildungslehrgang für Fluglehrer an einer Zivilluftfahrerschule absolviert hat, widrigenfalls Ruhen der Lehrberechtigung eintritt. Zur Verlängerung einer ruhenden Berechtigung ist neben einem Weiterbildungslehrgang für Fluglehrer an einer Zivilluftfahrerschule eine Lehrpraxis im Ausmaß von mindestens 50 Stunden erforderlich.