Ausländische Mot. HG + PG in Österreich

Der Begriff motorisierte Hänge- oder Paragleiter ist eine in Österreich  national getroffene Begriffsbestimmung und im  § 4 Abs 1 lit e und f in der ZLLV 2010 auch gesetzlich festgeschrieben. Andere Länder haben natürlich auch verschiedene Luftfahrzeugklassen, sind aber nicht mit unser Fliegerei mot. Hänge-Paragleiter gesetzlich vergleichbar. Leider gibt es diesbezüglich noch kein bilaterales Abkommen mit anderen Staaten welches ermöglichen würde, mit technisch gleichartigen Luftfahrzeugen einen grenzüberschreitenden Luftverkehr zu ermöglichen.

Nachstehend eine Stellungnahme des BMVIT

Zu Ihrer Anfrage darf von Seiten des bmvit wie folgt Stellung genommen werden:

Da es in Österreich keine vergleichbare Regelung wie in § 11 Abs. 4 der deutschen Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) gibt, ist für einen motorisierten PG trotz Vorliegens einer ausländischen Zulassung nach wie vor beim ÖAeC eine Prüfung der Lufttüchtigkeit gemäß § 68 ZLLV 2010 zu beantragen. Bei dieser Prüfung kann der ÖAeC jedoch auch ausländische Lufttüchtigkeitsurkunden als Beweismittel heranziehen (vgl. § 68 Abs. 2 in Verbindung mit § 31 Abs. 5 ZLLV 2010).

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben,

mit freundlichen Grüßen

Katja Nonnenmacher