Sicherheits Mitteilungen:

Sicherheitsmitteilung:
Gurtzeug Woody Valley X-Rated 7 (EAPR-GZ-0541/16) 31.03.2020 Der Hersteller Woody Valley hat eine erneute Sicherheitsmitteilung zu seinem Gleitschirm-Gurtzeug X-Rated 7 veröffentlicht. Thema sind die Knoten im Gummi der Rettungssystemcontainer. Woody Valley Sicherheitsmitteilung.mehr …  
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Sicherheitsmitteilung: Gurtzeug für Gleitschirm U-Relax M EAPR-GZ-162/16 30.03.2020 Die Marke AirCross vertreten durch die Firma Kontest GmbH macht zu Ihrem Gurtzeug U Relax mit der Zulassung PH162.2016 folgende Sicherheitsmitteilung. Hier kann es unter Umständen zu einer erschwerten Auslösung des Rettungsgerätes kommen. Nach unterschiedlich verfolgten Lösungsansätzen bietet …mehr …

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Unterstütze Deine Flugschule-Jetzt!

Ein Aufruf des DHV an alle Piloten:

Die Flugschulen müssen sich auf Wochen ohne nennenswerte Einkünfte einstellen. Denn sie sind von einem kompletten Betätigungsverbot betroffen. Viele haben investiert, um zum Saisonbeginn ausrüstungsmäßig gut aufgestellt zu sein. Die finanzielle Lage ist entsprechend angespannt.

Der DHV möchte seine Mitglieder auffordern, ihre Flugschulen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Das vielfältige Flugschul-Angebot ist einer der Hauptgründe, warum das Gleitschirmfliegen ein so attraktiver Sport geworden ist. Es wird eine Zeit nach Corona geben, wo wir alle wieder fliegen werden und die Flugschulen brauchen. 

Deshalb
– Wenn Ihr einen Kurs gebucht und anbezahlt habt, nehmt die Angebote für spätere Ersatztermine wahr. Wenn alle stornieren und ihr Geld zurück wollen kann es für manche Flugschule eng werden.
– Retter älter 10 Jahre? Schon lange ein neues Gurtzeug im Auge? Gerade jetzt ist Umsatz im Ausrüstungsverkauf bei den Flugschulen wichtig. Vielleicht kann der eine oder andere geplante Kauf vorgezogen werden- auch wenn Abholung und K-Prüfung erst später erfolgen können.
– Gleitschirm-Checks und Retter-Packen sind eine wichtige Einnahmequelle in dieser Zeit. Flugschulen mit Checkbetrieb können weiterarbeiten, wenn genügend Aufträge vorhanden sind.
– Einige Flugschulen bieten Web-Theorieausbildung und Fortbildung an. Bitte nutzt diese Angebote jetzt, z.B. wenn die B-Theorieausbildung ohnehin geplant war. Übersicht der Web-Seminare hier.
– Auch ein jetzt erworbener Wertgutschein ist bereits eine kleine Hilfe.
– Den DHV erreichen immer wieder Anfragen von kapitalkräftigen Gleitschirmfliegern nach finanzieller Beteiligung an Flugschulen. Das kann jetzt durchaus ein Modell sein, um einer angeschlagenen Flugschule durch die Krise zu helfen. Diesbezügliche Anfragen potentieller Investoren gerne vertraulich an die DHV-Geschäftsführung.

Flugschulen werden von ihren Betreibern mit großem Engagement und viel Liebe zum Sport und zum Fliegen-Lehren geführt. Wenn es euch möglich ist, dann helft bitte mit, dass unsere Flugschulen diese schwere Zeit überstehen! Euer DHV Team

Quelle: DHV

70 % aller Unfälle passieren in der Freizeit.

Lieber AIR&MORE Kunde,

die letzten Jahre haben uns eines wieder klar vor Augen geführt:

Fliegen ist schön, kann manchmal aber auch ins Auge gehen. In Zeiten wachsender Risikobereitschaft wächst leider auch die Anzahl folgenreicher Flug-Unfälle. Und ob nun durch ein eigenes Missgeschick oder ein unglückliches Zusammenspiel: die Konsequenzen bleiben selten nur beim Piloten selbst. Meist betrifft der harte Aufprall am Boden der Realität auch die ganze Familie.

Denn
70 % aller Unfälle passieren in der Freizeit
und genau hier zahlt der Staat keinerlei Rente!

Langwierige Unfallfolgen, Bergekosten oder gar Invalidität gefährden damit die gesamte Existenz. Nicht nur die eigene, sondern auch jene von Partner/in und Kindern.

Der Konsumentenschutz betrachtet deshalb private Unfallversicherungen als unverzichtbares Must-Have. Nicht nur in der Freizeit, sondern auch im Beruf!

Der richtige Unfallschutz bedeutet also Existenzsicherung. Dies umso mehr, wenn Flugsportarten ausgeübt werden.
Aber Achtung:

Herkömmliche Unfallversicherungen decken das Flugrisiko nicht ab!

Nur eine All-in-One Unfallversicherung für Beruf, Freizeit UND Flug bietet Deckung in allen Lebensbereichen. Das AIR&MORE Team hat hier für seine Kunden wie immer die günstigsten Tarife im deutschsprachigen Raum erarbeitet. Alle Tarife und nähere Informationen findest Du auf

www.airandmore.at/musthave


Dein AIR&MORE Team.

Es gibt ein Toplandeverbot am Mont Blanc.

Quelle – lu-glidz

Nach der Massenlandung von vielen und dem Tod eines Piloten auf dem Mont Blanc haben die örtlichen Gemeinden ein Toplandeverbot ausgesprochen.

Die neue Zone des Toplandeverbots auf dem Mont Blanc.
// Quelle: mairie.saintgervais.com

Für mehr als 100 Piloten war die Toplandung auf dem Mont Blanc am vergangenen Mittwoch ein Traum (Lu-Glidz berichtete), in einem Fall wurde sie aber zum Albtraum. Denn der Wiederstart im Schnee bei nahezu Nullwind war sehr anspruchsvoll. Ein französischer Pilot stürzte beim zweiten Startversuch in die felsigen Flanken der italienischen Seite des Mont Blanc und zog sich dabei tödliche Verletzungen zu.

Die Tragödie veranlasste die lokalen Gemeinden am Mont Blanc, das Toplanden auf dem Mont Blanc zu verbieten. Als Verbotszone legten sie einen Kreis mit 600 Meter Radius um den Gipfel fest.

Der Vorfall zeigt, dass solche Toplandungen im Hochgebirge wohlüberlegt sein sollten. Denn in der dünnen Höhenluft füllen die Gleitschirme schlechter, und sie heben erst bei einer deutlich höheren Geschwindigkeit ab als normal.

In der Euphorie, an solchen besonderen Thermiktagen so einfach in große Höhen aufzufliegen, läuft man schnell Gefahr, die Schwierigkeiten eines Hochgebirgs-Starts zu unterschätzen. Zumal die wenigsten Piloten überhaupt Erfahrung mit Starts in über 4000 Meter Höhe haben dürften.

Fluglehrer mit Berechtigung zur Abnahme der Eingangstests

Nachname   Vorname    Bundesland     Tele-     Mail

 

Eller  Monika     Tirol    0664/4453232       moni@parafly.at

Girstmair   Bruno     Tirol     0676/4775783      bruno@girstmair.net

Grabmaier   Michael    Steiermark     0650/5188040     mugi@aufwind.at

Grabner   Margit    Kärnten    0676/3400340       fly@kaerntner-flugschulen.at

Kahr-Reiter  Ralf    OÖ/Stmk     0660/8877440     office@airsthetik.com

Kaltenhofer   Ewald    Kärnten    0664/2223344     ewald.kaltenhofer@aon.at

Lanthaler  Josef   Salzburg    0660/4355752     lanthaler@gmx.at

Maute   Eckard    Tirol/Vorarlberg    05243/20134    office@gleitschirmschule-achensee.at

Moitzi  Hans   Steiermark   0664/5227849      moitzi.h@gmail.com

Penz   Simon   Tirol/Vorarlberg    0664/1415166    pezimo@gmail.com

Pfister  Andreas   Tirol    0664/6114705     a.pfister@aon.at

Poscher  Hans    Oberösterreich   0664/4108408    office@flugsport.at

Rebernig Josef    Salzburg  0664/4420002      info@austriafly.at

Roschmann Gerald   Tirol   0676/9252780      geri@x-dreamfly.ch

Schrempf Walter   Steiermark   03685/22333     office@skyclub-austria.at

Sobek Helmut  Salzburg  0664/1919100     info@flugschule-salzburg.at

Vogel Christa  Tirol/Vorarlberg  0664/4410868    christa@fs-grenzenlos.com

Wasylkiw Roman   Steiermark/NÖ   0678/1243456     office@checkcenter.at

Änderung der Luftverkehrsregeln vom Juni 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie haben wir den Entwurf einer Verordnung erhalten, mit der die Luftverkehrsregeln 2014 geändert werden.

Mit dem vorliegenden Entwurf einer Novelle der Luftverkehrsregeln soll ein eigener Anhang E für Ausnahmen von der Pflicht zur Flugplanabgabe bei grenzüberschreitenden Flügen eingeführt werden. Inhaltlich sollen die bisher nur in luftfahrtüblicher Weise verlautbarten Ausnahmen beibehalten und weitere Ausnahmen eingeführt werden. Bisher waren Einflüge in den österreichischen Luftraum der Klasse E und G mit kraftangetriebenen Luftfahrzeugen (Fläche, Hubschrauber und Tragschrauber) lediglich aus Deutschland kommend ohne Abgabe eines Flugplanes zulässig. Nun sollen Einflüge nach Sichtflugregeln in den Luftraum E und G aus sämtlichen Nachbarstaaten ohne Flugplanabgabe zulässig sein, sofern ein aktivierter Transponder mitgeführt wird.

Mit der Novelle sollen außerdem Redaktionsversehen korrigiert und Anpassungen aufgrund der Vollzugspraxis vorgenommen werden: Neben den sonstigen Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung für Luftfahrzeuge für das Flugbeschränkungsgebiet Wien soll der Flug nunmehr entweder öffentlichen Interesse dienen oder es soll sich um einen Flug handeln, dessen Zweck ansonsten nicht erreicht werden kann. Was den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge der Klasse 1 im Flugbeschränkungsgebiet Wien betrifft, sollen neben gewerblichen Luftbild- und Vermessungsflügen nun auch gewerbliche Inspektionsflüge für die grundsätzliche Möglichkeit der Ausnahmebewilligung vorgesehen werden.

 

Rückruf „AUSTRIALPIN“

Rückruf
„UNIVERSAL“ Schnappkarabiner KZ01A und KZ01B
Einige AUSTRIALPIN UNIVERSAL Schnappkarabiner wurden fälschlicherweise mit EN362-B markiert. Es können nur Karabiner mit Verschlusssicherung nach EN362-B zertifiziert sein (z. B. Schraubverschluss, Autolock etc.). Daher hat sich AUSTRIALPIN zu einem Rückruf der oben genannten UNIVERSAL Schnappkarabiner entschlossen.

Diese Meldung betrifft  nur die UNIVERSAL Schnappkarabiner mit der Artikelnummer KZ01A und KZ01B, nicht jedoch die Schraubkarabiner! Hierbei handelt es sich lediglich um eine falsche Markierung! Es bestehen keinerlei Sicherheitseinschränkungen, die Karabiner halten die geprüften Kräfte! 

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Mehr Informationen und das Rücksendeformular finden Sie hier!